Ab 2019 ist es auch in Sachsen soweit – die Lehrerverbeamtung beginnt. Was für den Staat und die Verwaltung einen großen Umbruch bedeutet, ist nicht zuletzt für den Lehrer persönlich eine gewaltige Veränderung. Die Verbeamtung ändert das Leben in vielen Bereichen grundlegend: sicherer Sold, sicherer Job, sichere Rente. Also, alles rosarot bei den Pädagogen?!
Bringt der Beamtenstatus Sicherheit?
Es ist sicherlich unstrittig, dass die Verbeamtung einen erheblichen Mehrgewinn an Sicherheit mit sich bringt. Dennoch ist es notwendig, sich auch als Beamter gegen bestimmte Risiken und Gefahren abzusichern.
- Was passiert, wenn man durch persönliches Verschulden einen Schaden am Arbeitsplatz verursacht?
- Was passiert, wenn man durch Krankheit oder Unfall dienstunfähig wird?
- Und wie muss man sich ab jetzt krankenversichern?
Dies sind drei wichtige Fragen, die wir in unserer dreiteiligen Artikelserie über die kommende Lehrerverbeamtung in Sachsen klären möchten.
Dienstunfähigkeit bei Beamten
Ein Beamter kann aufgrund gesundheitlichen Leiden dienstunfähig werden, soviel ist klar. Die Konsequenz daraus ist eine Versetzung in den Ruhestand. Diese kann bereits erfolgen, wenn der Staatsdiener innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte und darüber hinaus innerhalb eines halben Jahres nicht mit einer Genesung zu rechnen ist.
Die Versorgung staatlicherseits fällt in diesem Falle wesentlich komfortabler aus, als bei einem normalen Angestellten. Während der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft um seine Erwerbsminderungsrente kämpfen muss, wird dem Beamten ein durchaus attraktives Ruhegehalt ausgezahlt. Die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich hierbei nach der vorangegangenen Dienstzeit und steigt prinzipiell mit jedem abgeleisteten Dienstjahr an. Nach 40 Jahren im Staatsdienst beträgt das Ruhegehalt maximal 71,75 % des letzten regulären Gehalts. Warum also noch privat vorsorgen, wenn der Staat sich schon so hingebungsvoll um seine Beamten bemüht?
Wann hast Du Anspruch auf ein Ruhegehalt?
Leider gibt es auch hier einige rechtliche Stolperfallen, die es zu beachten gilt. Anspruch auf ein Ruhegehalt hat beispielsweise nur, wer auf Lebenszeit verbeamtet wurde und bereits fünf Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet hat. Berufsanfänger befinden sich also im Hinblick auf ihre Arbeitskraftabsicherung in einer ähnlich misslichen Lage wie der angestellte Arbeitnehmer. Auch Beamte auf Probe oder auf Widerruf müssen aufgrund der gesetzlichen Absicherungslücke selbst tätig werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche für den Angestellten neben Kranken- und Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung darstellt, ist im Falle des Beamten eher kritisch zu sehen. Denn: Berufsunfähig im Sinne der Versicherung ist, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 % ordnungsgemäß auszuführen.
Für die Dienstunfähigkeit gibt es jedoch kein Bandmaß. Sie ist immer eine höchst individuelle Entscheidung des jeweiligen Dienstherrn. Daher kann es auch sein, dass ein Beamter bereits dienstunfähig wird, wenn er berufstypische Tätigkeiten nur noch zu 70 % ausführen kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in diesem Falle jedoch nicht zur Leistung verpflichtet.
Daher macht der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Sinn.
Bei dieser Form der Arbeitskraftabsicherung passt sich der Versicherer der Entscheidung des persönlichen Dienstherrn des versicherten Beamten an. Das heißt also im Klartext: Wer dienstunfähig wird, hat ohne eine weitere Prüfung der Angelegenheit Anspruch auf die versicherte Leistung, welche bei dieser Versicherung in Form einer monatlichen Rente in individuell festlegbarer Höhe erfolgt.
Wenn Du also Lehrer mit Aussicht auf Verbeamtung oder frischgebackener Staatsdiener bist, beraten wir Dich gerne 100 % kostenfrei und unverbindlich – damit Du Deine Sicherheit auch in vollen Zügen genießen kannst!
Zum zweiten Teil dieses Artikels gelangst Du hier: Lehrer in Sachsen? – Endlich verbeamtet! Teil 2