Privathaftpflichtversicherung Brille kaputt auf Tisch

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüche, wehrt sie bei Bedarf ab oder ersetzt den entstandenen Schaden. Damit zählt diese Versicherung zu den wichtigsten überhaupt, denn Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Konsequenzen.

Privathaftpflicht? Welche Punkte sind bei der Versicherung wichtig?

Jeder Mensch ist manchmal unachtsam – und kann Dritten damit unbeabsichtigt einen Schaden zufügen. Dann greift die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Haftung: Der Schadenverursacher muss den Geschädigten wieder in eine Lage versetzen, die der vor dem Schaden entspricht. Bei beschädigten Sachen ist dies in der Regel einfach zu klären, doch bei Personenschäden können sich schnelle erhebliche Beträge für medizinische Behandlungen, Reha und im Ernstfall bleibenden Beeinträchtigungen summieren. Eine Privathaftpflichtversicherung greift hier ein: Sie prüft die Schadenersatzansprüche, wehrt sie bei Bedarf ab oder ersetzt den entstandenen Schaden. Damit zählt diese Versicherung zu den wichtigsten überhaupt, denn Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Konsequenzen.

Die Deckungssummen sollten ausreichend gewählt werden, um insbesondere bei Personenschäden eine ausreichende Entschädigung Dritter gewährleisten zu können.
Eine Unachtsamkeit ist schnell geschehen, die Schadensregulierung sollte also schnell und reibungslos erfolgen. Vermeiden Sie eine Selbstbeteiligung, um diesen Anteil nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Dieser Zusatz kann Sie vor finanziellen Verlusten schützen, wenn Sie selbst einen Schaden erleiden. Kann der Verursacher nämlich den Schaden nicht regulieren, weil er beispielsweise keine Haftpflicht hat, tritt Ihre eigene ein.

Achten Sie auf folgende wichtigen Einschlüsse

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kinder, die jünger als sieben Jahre sind, gelten als deliktunfähig – von ihnen verursachte Schäden werden nicht ersetzt. Das können Sie mit diesem Einschluss ausgleichen.
  • Mietsachschäden: Mieten Sie eine Wohnung und verursachen dort einen Schaden, kann der Vermieter Sie haftbar machen – mit diesem Einschluss gehen Sie auf Nummer sicher.
  • Schlüsselverlust: Verlieren Sie Ihre privaten Schlüssel, können bei hochwertigen Schließanlagen erhebliche Kosten anfallen – diese kann Ihre Privathaftpflicht übernehmen.
  • Gefälligkeitsschäden: Erweisen Sie jemandem einen Gefallen und verursachen ihm dabei versehentlich einen Schaden, ist das normalerweise nicht versichert – allerdings decken einige Tarife diese Schäden ab.
  • Schäden an geliehenen Sachen: Ebenso schwierig ist die Situation, leihen Sie sich Sachen aus und beschädigen diese – auch in diesem Fall kann Ihre Privathaftpflichtversicherung eintreten.

Privathaftpflichtversicherung erklärt

Das Thema Privathaftpflicht ist extrem wichtig, um im Schadensfall keinen unkalkulierbaren Konsequenzen zu unterliegen. Ich erkläre Ihnen im Video kurz und bündig, worauf es bei einer Privathaftpflichtversicherung ankommt und wie hilfreich eine unabhängige Beratung wirklich ist.

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Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Werden Sie mit Schadenersatzforderungen Dritter konfrontiert, kann dies Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Umso sinnvoller ist die Privathaftpflichtversicherung: Sie übernimmt alle anfallenden Aufgaben. Zunächst untersucht sie, ob Sie wirklich für den angemeldeten Schaden verantwortlich sind. Gibt es hier Unstimmigkeiten oder widersprüchliche Aussagen, schaltet sie auch Zeugen, Gutachter oder Sachverständige ein und bringt die Angelegenheit bei Bedarf vor Gericht. Sind die Ansprüche gegen Sie unbegründet, wehrt Ihre Privathaftpflichtversicherung diese ab – Sie genießen also einen passiven Rechtsschutz.
Grundsätzlich befasst sich die Privathaftpflichtversicherung mit Schäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden. Erweisen sich die gegen Sie gestellten Forderungen als berechtigt, prüft Ihre Versicherung sie der Höhe nach und leistet für Sie den Schadenersatz – sowohl für Sach- als auch für Personenschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis während der Vertragslaufzeit passiert ist.
Eine Haftpflichtversicherung tritt grundsätzlich nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Dritter ein. Darüber hinaus sind Eigenschäden, die also Ihr Eigentum oder mitversicherte Personen betreffen, aber auch durch Ihren Hund oder Ihr Pferd sowie durch die Nutzung von Kraftfahr-, Luft und Wasserfahrzeuge verursachte Schäden ausgeschlossen. Ausnahmen können hier Drohnen oder kleinere Modellfahrzeuge sein, die in einigen Privathaftpflichttarifen als versichert gelten – hier entscheiden die konkreten Bedingungen.

Der enorm wichtige Schutz einer Privathaftpflichtversicherung ist für jeden Menschen essenziell wichtig, zu groß ist das Risiko, mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden. Der Verursacher eines Schadens haftet schon von Gesetz wegen mit seinem gesamten Privatvermögen – und diese Gefahr können Sie mit einem passenden Vertrag minimieren.

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