Lehrer in Sachsen - Endlich verbeamtet Teil 2

Lehrer in Sachsen? – Endlich verbeamtet! Teil 2

Die Lehrerverbeamtung schreitet voran – ab 2019 ist es soweit. Im ersten Teil zum Thema Lehrerverbeamtung haben wir Dir zu den folgenden Themen einen Überblick gegeben:

  • Bringt der Beamtenstatus Sicherheit?
  • Dienstunfähigkeit bei Beamten
  • Wann hast Du Anspruch auf ein Ruhegehalt?

Zum Teil eins gelangst Du hier: Lehrer in Sachsen? – Endlich verbeamtet! Teil 1

In diesem zweiten Teil möchten wir Dir gern wichtige Details zum Thema Krankenversicherung und Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer näherbringen.

Krankenversicherung für Lehrer

Verbeamtete Lehrer haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Absicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Es ist eine Grundsatzentscheidung, ob man das Sachleistungsprinzip der GKV oder das Kostenerstattungsprinzip der PKV wählt.

Die gesetzlichen Kassen haben einen Leistungskatalog, der von der Regierung festgelegt wird und zwischen den einzelnen Anbietern nur geringfügig differiert. Die PKV indessen bietet einen deutlich größeren Gestaltungsspielraum. Verträge können individuell zugeschnitten und Schwerpunkte in der Versorgung gesetzt werden. Die Fülle an unterschiedlichen Tarifvarianten und Versicherern bietet die Möglichkeit, frei von regulatorischen Zwängen einen Anbieter zu finden, bei dem man sich wohlfühlt.

Beitragsentwicklung, Finanzstärke und Marktpräsenz sind wichtige Eckpfeiler bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsunternehmen. Wer verbeamtet ist, profitiert von den äußerst günstigen Beamtentarifen, die fast alle privaten Krankenversicherer anbieten. Sich gesetzlich zu versichern, würde einerseits eine schlechtere Gesundheitsversorgung und andererseits höhere Beiträge bedeuten.

Zu den günstigen Tarifen kommt noch hinzu, dass der Dienstherr mindestens die Hälfte der Beiträge als Beihilfe zur Krankenversicherung übernimmt – bei der gesetzlichen Krankenkasse ist dies nicht der Fall. Somit ist die PKV auch die Absicherung, die fast alle Beamte wählen.

Oft scheuen sich Menschen mit Vorerkrankungen vor der PKV und wählen aus Angst vor nicht zu bezahlenden Prämien die gesetzliche Regelversorgung. Grundsätzlich stimmt es, dass der private Krankenversicherer seine Prämie auch nach dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers kalkuliert, schließlich bedeutet eine bereits angeschlagene gesundheitliche Verfassung ein höheres Krankheitsrisiko.
Allerdings darf der Versicherer bei Beamten einen Risikozuschlag von maximal 30 % erteilen. Selbstständige und Angestellte werden unterdessen auch bei Beschwerden wie chronischen Rückenleiden häufig mit massiven Zuschlägen oder sogar einer Ablehnung konfrontiert.

Die Option, einen Beamten gar nicht zu versichern, hat ein PKV- Anbieter nicht. Hier besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages für die Versicherungsgesellschaft. Die Krankenversicherung ist wohl der wichtigste Vertreter unter den Absicherungen.
Eine ausführliche und kompetente Beratung bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV, bei der Wahl des passenden Tarifumfanges und des Versicherungsunternehmens ist daher unerlässlich.

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Für eine Privatperson ist die Haftpflichtversicherung als unerlässlicher Schutz vor Schadensersatzforderungen längst bekannt und anerkannt. Die Mehrheit der Deutschen verfügt über eine solche Absicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung leistet jedoch nur, wenn der Schaden im nichtberuflichen Umfeld verursacht wird. Wird der Lehrer also im Rahmen seiner Dienstausübung haftbar gemacht, besteht kein Versicherungsschutz.

Der Grundsatz „Wer fahrlässig einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden verursacht, haftet Privatvermögen in unbegrenzter Höhe“ gilt auch am Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis. Viele fühlen sich dennoch sicher, denn bei einigen Schäden haftet der Dienstherr. Liegt lediglich eine einfache Fahrlässigkeit vor, also ein Schaden der durch Verhalten verursacht wurde, was vom Standpunkt eines objektiven Dritten aus eben einmal passieren kann, haftet der Dienstherr in voller Höhe für den Lehrer.

Problematisch wird es jedoch schon, wenn zumindest mittlere oder normale Fahrlässigkeit vorliegt. Diese tritt ein, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde und der bagatellhafte Charakter der einfachen Fahrlässigkeit fehlt. Auch hier zahlt erstmal der Dienstherr, der aber nun den Schadenverursacher zumindest anteilig in Regress nehmen kann.

Bei grober Fahrlässigkeit, also wenn Sorgfaltspflichten schwer verletzt wurden, haftet der Lehrer ganz für sich allein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Sportlehrer seine Schüler weiterturnen lässt, während er sich nicht mehr im Raum befindet und so die korrekte Ausführung seiner Anweisungen nicht mehr überwachen kann.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist nicht teuer. Die Monatsbeiträge befinden sich bei vielen Anbietern im einstelligen Bereich, dennoch kann sie vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen, vor allem bei dauerhaften körperlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen, schützen.

Bei der Auswahl des richtigen Tarifs gilt es, auf das Vorhandensein einiger Bausteine Acht zu geben. Beispielsweise ist der Schlüsselverlust ein Schaden, der den Austausch der gesamten schulischen Schließanlage nach sich zieht und statistisch gesehen sehr häufig eintritt.

Auch die Deckungssumme sollte vernünftig gewählt werden, denn während eine Absicherung von unter 3 Millionen Euro nicht empfehlenswert ist (da zu gering), ist eine unbegrenzte Deckung häufig unnötig teuer und meist nicht notwendig.

Mitunter verstecken sich auch Selbstbeteiligungen in den Vertragswerken, die für den Versicherungsnehmer schlecht sichtbar sind bis der Fall der Fälle eintritt. Gerade beim Schlüsselverlust ist dies ein beliebtes Mittel der Versicherer, um Kosten im Schadensfall zu senken.

Häufig kann die Diensthaftpflicht- auch mit der Privathaftpflichtversicherung im Paket abgeschlossen werden. Das spart Beitragskosten und erleichtert die Vertragsverwaltung. Eine Versicherung, die vor so ernstzunehmenden Gefahren schützt, sollte nicht leichtfertig abgeschlossen werden. Ein umfangreicher Marktvergleich und eine gründliche Beratung zu Deinen ganz persönlichen Risiken und Bedürfnissen fördert das passende Produkt zu Tage.

Deshalb scheue Dich nicht einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser ist bei uns 100 % kostenfrei. Wir stehen Dir gern mit Rat und Tat zur Seite.

Artikel von Tristan Süß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kunden-Login

Noch keinen Zugang?

Jetzt kostenlos registrieren.

In wenigen Schritten zu unserer Beratung