Private Krankenversicherung PKV

Die private Krankenversicherung, auch PKV genannt, ist eine in Deutschland existierende Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (GKV). Wir beraten Sie umfassend und kostenfrei zu Ihren Möglichkeiten.

Welche Punkte sind bei einer PKV besonders wichtig?

Eine private Krankenversicherung ermöglicht Ihnen eine umfassende und individuelle medizinische Versorgung. Kurze Wartezeiten beim Arzt oder Behandlungen durch Spezialisten sind nur zwei der Vorteile, die eine PKVg bietet.

Den Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen.

Wünschen Sie beispielsweise umfangreiche Leistungen beim Thema Zahnersatz, oder eine Chefarztbehandlung, so lässt sich dieser Leistungsumfang vertraglich gestalten.

Selbst Stiftung Warentest (Finanztest) hat in der Ausgabe 11/2019 hervorgebracht, dass die meisten Tarife der PKV weit über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Hervorgehoben wurden insbesondere  Krankenhausleistungen, bei denen Kassen- und Privatpatienten die größten Unterschiede erfahren.

In diese Kategorie fallen alle Behandlungen, die Sie in Praxen niedergelassener Ärzte oder Heilpraktiker sowie in Polikliniken in Anspruch nehmen, um anschließend wieder nach Hause entlassen zu werden. Sie verbringen also weder vor noch nach der Behandlung die Nacht in einem Krankenhaus. Diese Abgrenzung ist wichtig, da es auch teilstationäre Behandlungen, wie beispielsweise ambulante Operationen, gibt. Dazu können Sie zwar in ein Krankenhaus aufgenommen werden, in der Regel verbringen Sie auch eine kurze Beobachtungszeit nach der Operation dort, aber werden anschließend wieder entlassen.

Zu den ambulanten Leistungen zählen in erster Linie

  • Vorsorgeuntersuchen
  • Behandlung akuter Erkrankungen
  • Alternative Heilmethoden
  • Verordnung von Sehhilfen, Heil- und Hilfsmitteln sowie Arznei- und Verbandsmitteln
  • Ambulante Psychotherapie
    Laboruntersuchungen

 

Die für die Leistungen der Ärzte und Heilpraktiker anfallenden Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Ärzte berechnen Ihre Honorare individuell – Spezialisten gehen dabei auch über den in der GOÄ vorgesehenen Höchstsatz, nämlich das 3,5-Fache des jeweiligen Gebührensatzes, hinaus. Die konkreten Erstattungsbeträge richten sich nach dem gewählten Tarif, die Unterschiede können hier erheblich sein. Einerseits können die Leistungen auf das 1,7-, 2,3- oder 3,5-Fache begrenzt sein, andererseits kommen auch anderen Regelungen zum Tragen. Einige Tarife sehen beispielsweise nur Erstattung von 75 Prozent der Kosten eines Facharztes vor, wenn Sie zuvor nicht Ihren Hausarzt aufgesucht haben.

Als stationäre Leistungen werden alle Behandlungen bezeichnet, die Sie während eines Krankenhausaufenthaltes in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Sie verbringen während dieser Zeit auch die Nächte in einem Krankenhaus. Dies ist angeraten, wenn weder eine ambulante Behandlung noch eine häusliche Krankenpflege einen Erfolg der Behandlung versprechen. Zu den gängigen stationären Leistungen zählen

  • Krankentransporte
  • allgemeine Krankhausleistungen
  • stationäre Psychotherapie
  • stationäre Kuren
  • Auslandsrücktransport
  • Wahlleistungen bei Behandlung zur den Privatarzt

Auch hier werden die anfallenden Honorare für Ärzte im Krankenhaus nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. In der Regel müssen Sie die Kosten für eine stationäre Behandlung nicht selbst tragen, das Krankenhaus kann eine Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbaren.

Allerdings hängt es vom gewählten Tarif ab, ob Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Sie können aus verschiedenen Varianten wählen, die entweder die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer beinhalten oder in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer. Ebenso variiert der Umfang der privatärztlichen Leistungen – vom GKV-Niveau bis hin zur Behandlung durch den Chefarzt einer Privatklinik.

Die PKV bietet Ihnen die Kostenerstattung für verschiedene Leistungen im Zahnbereich an – für die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen. In bestimmten Situationen werden darüber hinaus auch die Kosten einer stationären Behandlung übernommen. In der Regel umfassen die Zahntarife folgende Leistungen, nämlich

  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Kieferorthopädie

Die Zahnärzte berechnen ihre Honorare nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Abhängig vom Tarif werden die Gebühren bis zu einem bestimmten Höchstsatz oder darüber hinaus übernommen. Allerdings gelten im Zahnbereich vor allem in den ersten Versicherungsjahren sukzessive steigende Summenbegrenzungen für die jährlich in Anspruch zu nehmenden Leistungen. Darüber hinaus muss vor allem bei Zahnersatz zunächst ein zu genehmigender Heil- und Kostenplan beim Versicherer eingereicht werden. In diesen Punkten unterscheiden sich die verschiedenen Zahntarife durchaus erheblich.

Nehmen Sie keine Leistungen Ihrer PKV in Anspruch, kann dies belohnt werden: Viele PKV-Tarife sehen eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, bei einigen Anbietern auch als Bonus bezeichnet, vor. Die Höhe dieser Rückerstattung kann sich auf die zu zahlenden Monatsbeiträge beziehen oder prozentual vereinbart werden. Sinnvoll ist es daher, zunächst die in einem Versicherungsjahr anfallenden Arztrechnungen zu sammeln. Übersteigt der Betrag der Rückerstattung die zu erstattenden Kosten, sollten Sie diese selbst tragen. Mit jedem leistungsfreien Versicherungsjahr kann nämlich Ihr Anspruch auf Rückerstattung ansteigen, falls dies im Tarif so vorgesehen ist.

Während Arbeitnehmer im Krankheitsfall die vom Gesetzgeber festgelegte Lohnfortzahlung für sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, übernimmt danach die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Das ist jedoch zeitlich begrenzt und reduziert sich im Laufe der Zeit. In der privaten Krankenversicherung können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige die im Krankheitsfall drohenden Einnahmeverluste mit einer Krankentagegeldversicherung ausgleichen.

Diese lässt sich nicht nur der Höhe nach, sondern vor allem in puncto Karenzzeit auf die individuelle Situation zuschneiden. Dabei gilt: Je schneller eine Krankentagegeldzahlung im Krankheitsfall einsetzen soll, desto teurer wird diese Versicherung – grundsätzlich kann eine Leistung ab dem vierten Tag der Krankheit einsetzen. Um die angemessene Höhe des pro Tag berechneten Einkommensersatzes wird generell das Nettoeinkommen aus den vergangenen 12 Monaten angesetzt. Allerdings variieren die Formeln, die die Versicherer verwenden. Eine gängige Variante ist ein Krankentagegeld in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Einnahmen, von denen jedoch die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, um das Netto-Einkommen zu ermitteln.

Über die konkrete Definition der Berechnungsgrundlage hinaus sind jedoch weitere Klauseln bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs zu beachten, wie zum Beispiel

  • die Leistungsdauer
  • die Regelung im wiederholten Krankheitsfall
  • der Verzicht auf Kündigung
  • die Alkoholklausel

Diese Aspekte sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen ausgeführt – und das sehr unterschiedlich.

Diese fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung wurde wegen der steigenden Pflegekosten im Jahr 1995 für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt, das entsprechende private Pendant natürlich gleichzeitig. Die Leistungen sind naturgemäß limitiert. Sie bemessen sich nach dem vom Gutachter festgestellten Pflegegrad. Vor allem in den hohen Pflegegraden zeigt sich regelmäßig, dass die Leistungen ausgesprochen knapp bemessen sind. Sie umfassen in der Regel Zuschüsse zur

  • häuslichen Pflege
  • Kurzzeit- und Vertretungspflege
  • teil- und vollstationären Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • barrierefreien Umgestaltung des Wohnumfeldes
  • Teilnahme an betreuten Wohngruppen
  • Entlastung (Entlastungsbetrag)

Zum Schließen der aus der Leistungsbegrenzung folgenden Versorgungslücken können private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Die am Markt angebotenen privaten Pflegezusatzversicherungen unterscheiden sich dem Prinzip nach in

  • die Pflegekostenversicherung, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert und diese aufstockt,
  • die Pflegerentenversicherung, die die je Pflegegrad vereinbarte Rente auszahlt, sowie
  • die Pflegetagegeldversicherung, die je Pflegegrad das vereinbarte Tagegeld leistet.

Während die Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und dementsprechend teuer ist, wird bei einem Pflegetagegeld das Risiko genau geprüft. Die im Vergleich günstigen Beiträge richten sich also nach der Höhe des Tagegeldes, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Daraus folgt, dass nicht alle Interessierten Zugang zu dieser Form der Pflegezusatzversicherung haben. Dieses Problem hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 mit der staatlich geförderten, sogenannten Pflege-Bahr-Zusatzversicherung aufgenommen: Diese Pflegetagegeldversicherung wird ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten angeboten, zudem können Sie von einem Beitragszuschuss profitieren.

Die Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung enthält grundsätzlich keine Leistungen für Aufenthalte und Behandlungen in Kur- oder Reha-Einrichtungen oder Sanatorien, da hierfür vor allem bei Arbeitnehmern auch andere Sozialversicherungsträger in der Pflicht sind:

  • Berufsgenossenschaften für entsprechende Leistungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. bei einer Berufskrankheit
  • Deutsche Rentenversicherung für entsprechende Leistungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der gesetzlich oder freiwillig Versicherten
  • Unfallversicherungen für entsprechend medizinisch notwendige Leistungen zur Reha oder Kur nach einem Unfall

Trotzdem sehen sowohl einige Voll- als auch Zusatz-Tarife der PKV die Kostenerstattung für Aufenthalte in Kureinrichtungen oder Sanatorien vor. In diesem Fall ist es wichtig, dass sich Versicherte bereits vor einer entsprechenden Maßnahme vergewissern, ob und inwieweit der Krankenversicherer die anfallenden Kosten übernimmt.

Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage zur PKV

Wie wichtig sind Ihnen folgende Leistungen?
3
2
4

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Es handelt sich schlichtweg um zwei vollkommen unterschiedliche Versicherungssysteme:

Umlageprinzip vs. Kapitaldeckungsprinzip

Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidarprinzip funktioniert, also möglichst viele Beitragszahler dafür sorgen, dass die Krankheitskosten aller – und damit auch der beitragsfreien Versicherten wie Kinder oder Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen – bezahlt werden können, funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Jedes Mitglied und die jeweilige Altersgruppe sorgen für sich vor – in Form von Alterungsrückstellungen in den jeweiligen Tarifen. Verursachen vor allem ältere Versicherte höhere Ausgaben, müssen das nicht die Jüngeren mitfinanzieren. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass jede zu versichernde Person separat betrachtet wird – und eigene Beiträge zu bezahlen hat.

Einkommensabhängige vs. personenbezogene Beiträge

Das ist möglich, weil die Beiträge sehr unterschiedlich berechnet werden: In der GKV werden die Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze abhängig vom Einkommen erhoben. Im Prinzip leisten die Besserverdienenden im Verhältnis zu den unteren Einkommensgruppen ebenso deutlich mehr für die Solidargemeinschaft wie Singles im Verhältnis zu Familien. Im Gegensatz dazu sieht die PKV eine personenbezogene Beitragsberechnung vor, bei der das Einkommen keine Rolle spielt. Ausschlaggebend sind vielmehr das Eintrittsalter, bis 2012 das Geschlecht, der Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie natürlich der gewünschte Leistungsumfang.

Vorgeschriebene vs. frei wählbare Leistungen

In der GKV sind die Leistungen weitestgehend festgeschrieben, sie umfassen grundsätzlich eine ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und medizinisch notwendige Behandlung und Versorgung mit Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln – immer in Abhängigkeit vom Budget. Im Laufe der Jahre haben einige Gesundheitsreformen zu erheblichen Leistungskürzungen geführt. Dies ist in der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Sie entscheiden generell selbst, welche Leistungen Sie sich vertraglich sichern, welche Medikamente Sie bevorzugen und welcher Arzt Sie behandeln soll.

Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattungsprinzip

Auch in puncto Kostenabrechnung gibt es grundsätzliche Unterschiede: In der GKV besteht die Leistungsbeziehnung zwischen Arzt und Krankenkasse – außer, Sie entscheiden sich für privatärztliche Leistungen, die Sie direkt beim Arzt bezahlen. Ansonsten rechnet der Arzt direkt ab, Sie werden zu den Details nicht in Kenntnis gesetzt. Als privat Versicherter stehen Sie in direkter Leistungsbeziehung zum Arzt: Der stellt Ihnen die Rechnung und muss darauf alle Behandlungen explizit aufführen. Sie bezahlen diese Rechnung und reichen Sie zum gegebenen Zeitpunkt bei Ihrem Krankenversicherer zur Erstattung ein. Ausnahme: Bei stationären Behandlungen können Sie eine Abtretung erklären, sodass das Krankenhaus direkt mit Ihrer PKV abrechnet.

Aus diesen Unterschieden folgt: Vor allem Besserverdienende, Selbstständige und Beamte, die gesund und relativ jung sind, können von der PKV deutlich profitieren. Es kommt aber immer auf die Einzelfallprüfung an, denn auch Familien können mit privaten Krankenversicherungen besser fahren, zumal Sie den Leistungsumfang selbst beeinflussen können.

Angesichts der enormen Auswahl an Tarifen der verschiedenen privaten Krankenversicherer kann nur ein detaillierter Vergleich zum Erfolg führen: In der privaten Krankenversicherung können Sie den Versicherungsumfang ganz individuell wählen – angefangen bei einem Leistungsniveau, das an das der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt ist, über Kompakttarife bis hin zur exklusiven Versorgung durch Privatärzte. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den zu zahlenden Versicherungsbeitrag hinausgehen. Vor allem ist es der persönliche Gesundheitszustand, der von den Versicherungsgesellschaften explizit geprüft wird. Das Problem: Stellen Sie einen Antrag auf private Krankenversicherung und wird dieser nur erschwert, also mit einem gesundheitsbedingten Risikozuschlag, angenommen oder gar abgelehnt, müssen Sie dies bei weiteren Anträgen angeben – die Daten werden ohnehin gespeichert.

Umso sinnvoller ist es, zunächst anonyme Voranfragen stellen zu lassen: Dabei werden alle Antragsfragen korrekt beantwortet, ohne dass Ihre persönlichen Daten angegeben würden. Die Versicherer prüfen also, ohne zu wissen, wer genau den Antrag stellen wird. So können Sie in Ruhe die Angebote abwarten und das Votum der Gesellschaften danach auswerten, bei welchen Tarifen eventuell Risikozuschläge erhoben oder Ausschlüsse bestimmter Krankheiten vorgeschlagen wurden. Bei Bedarf kann an dieser Stelle noch einmal nachverhandelt werden. Passt eines der Angebote zu Ihren Vorstellungen, nehmen Sie es an und liefern die persönlichen Daten zur Vertragsausfertigung nach.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung basiert die PKV nicht auf einkommensabhängigen, sondern auf personenbezogenen Beiträgen. Die ausschlaggebenden Faktoren sind neben dem gewünschten Versicherungsumfang vor allem das Eintrittsalter, also Ihr Alter zum Zeitpunkt der Antragsstellung, und Ihr Gesundheitszustand. Bis zum Jahr 2012 spielte auch das Geschlecht eine Rolle, seither gibt es nur noch Unisex-Tarife. Anhand dieser individuellen Informationen wägen die Versicherungsgesellschaften auf der Grundlage ihrer statistischen Datenbasis das eigene Risiko ab, überdurchschnittliche Leistungen für Sie erbringen zu müssen. Diese Risikoprüfung wird im Sinne aller Versicherten durchgeführt, um die Beiträge für den jeweiligen Tarif möglichst lange in einem attraktiven Rahmen halten zu können.

Die Krankheitskosten steigen im Laufe der Jahre aus verschiedenen Gründen: Einerseits steigen die Preise für Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und natürlich neue Therapien, andererseits steigt mit zunehmendem Alter der Versicherten die Wahrscheinlichkeit von erheblichen und damit kostenintensiven Erkrankungen. Während die GKV deswegen die Leistungen kürzen und/oder die Beiträge erhöhen kann, stehen Ihnen in der privaten Krankenversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen zu. Die Folge: Die Tarife müssen in mehr oder weniger großen zeitlichen Abständen angepasst werden, die Beiträge verteuern sich. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf übermäßige Beitragserhöhungen zu reagieren:

1. Tarifwechsel

Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrem Versicherer auf und fordern Sie nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) alternative Tarif-Vorschläge an, die Ihre bereits erworbenen Rechte wie Alterungsrückstellungen wahren. Sie erhalten daraufhin Angebote unterbreitet, die sich zunächst auf Ihren aktuellen Versicherungsumfang beziehen, aber meist mit jüngeren Tarifen umgesetzt werden. Sollte sich ein höherwertiger Versicherungsumfang ergeben, müssten Sie für den überschießenden Teil eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. In der Regel können Sie mit einem sinnvollen Tarifwechsel bereits interessante Ersparnisse erzielen – und das ohne Nachteile.

Die Krankenversicherer legen nämlich regelmäßig neue Versicherungstarife auf, um vor allem junge Kunden gewinnen zu können. Schaffen sie es nämlich nicht, ausreichend junge Versicherte für die vorhandenen Tarife zu begeistern, überaltern diese: Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen die Kosten – die Beiträge müssen überdurchschnittlich angepasst werden. Schon deswegen kann der Tarifwechsel ein probates Mittel zur Beitragsreduzierung sein.

2. Selbstbeteiligung

Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder deren Erhöhung. Sie zahlen dann weniger Beiträge, müssen aber im Krankheitsfall einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten selbst übernehmen. Das lohnt sich in erster Linie bei jüngeren Versicherten ohne Vorerkrankungen, allerdings sollten Sie sicherheitshalber die eingesparten Beiträge zur Begleichung eventueller Arztrechnungen vorhalten.

3. Wechsel zu einer anderen Gesellschaft

Eine private Krankenversicherung gehört nicht zu den Verträgen, die regelmäßig gewechselt werden sollten. Diese Option ist nämlich mit einigen Nachteilen verbunden: Alle im Laufe der Jahre erworbenen Rechte wie Alterungsrückstellungen, das ursprüngliche Eintrittsalter und der zu diesem Zeitpunkt festgestellte Gesundheitszustand gehen de facto verloren. Ältere Versicherte sollten diesen Schritt also sehr gut überlegen, hier empfiehlt sich in erster Linie ein interner Tarifwechsel. Doch auch jüngere Versicherte sollten umsichtig agieren: Zunächst sollten Sie die Leistungen des neuen Anbieters detailliert analysieren und dabei die bisherige Beitragsentwicklung mit einbeziehen.

Im Gegensatz zur GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Mitversicherung für Angehörige ohne eigenes Einkommen. Jedes Kind wird also separat betrachtet – und versichert. Dazu bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Kindertarife an, deren Versicherungsumfang Sie individuell auswählen können. Es ist auch nicht notwendig, Ihre Kinder bei Ihrer PKV zu versichern, denn einige Anbieter übernehmen auch die Verträge für ein Kind unabhängig davon, bei welchem privaten Krankenversicherer Sie als Elternteil abgesichert sind.

Die Vorteile der PKV liegen im System begründet: Sie können im Vergleich zur GKV grundsätzlich eine hochwertigere medizinische Versorgung erwarten – einerseits werden Sie in vielen Fällen bevorzugt einen Termin erhalten, andererseits können Sie Behandlungen, Medikamente und Therapien beanspruchen, die von den Krankenkassen überhaupt nicht getragen werden. Auf den Punkt gebracht:

  • Die PKV gewährt Ihnen – in Abhängigkeit vom gewählten Tarif – die bestmögliche Versorgung.
  • Die GKV stellt auf die ausreichende, medizinisch notwendige Versorgung ab.

Die Ursache für diese Unterschiede finden Sie in den unterschiedlichen Abrechnungsprinzipien: In der GKV können Ärzte sogenannte Fallpauschalen ansetzen – und das unabhängig davon, wie aufwendig und langwierig sich die Behandlung einer konkreten Krankheit oder nach einem Unfall tatsächlich darstellt. Sobald diese pauschalen Beträge verbraucht sind, realisieren die Krankenhäuser oder Ärzte Verluste, wenn Sie sie behandeln. Deswegen werden GKV-Mitglieder im Vergleich zu privat Versicherten relativ schnell aus dem Krankenhaus entlassen.

In der PKV werden nämlich die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet – sofern diese medizinisch begründet sind. So können sich stationäre und ambulante Behandlungen verlängern, wenn der Arzt das in Ihrem Sinne für angeraten hält. Darüber hinaus genießen Sie vor allem im Krankenhaus einen anderen Service, wenn Sie beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer versichert haben. Sie profitieren also von der bevorzugten Terminvergabe, der freien Arzt- und Krankenhauswahl, der besseren Behandlung und abhängig vom Tarif auch von der Beitragsrückerstattung.

Und nicht zuletzt können Sie auch Beiträge sparen, wenn Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer sehr gut verdienen, verbeamtet oder selbständig sind: Die Beiträge der PKV hängen nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und natürlich dem gewählten Versicherungsumfang. Sinnvoll ist es, die Beitragsersparnisse gezielt anzulegen. So sind Sie nicht nur für eventuelle Selbstbeteiligungen und Beitragserhöhungen gerüstet, sondern können im Laufe der Jahre einen interessanten Betrag ansparen.

Jede Medaille hat zwei Seiten – so auch die PKV. Doch es ist wichtig, die Nachteile genau zu identifizieren, denn hier gibt es einige Irritationen: Oft genug werden Punkte als Nachteil thematisiert, die bei umfassender Information oder einer sinnvoll motivierten Entscheidung für die PKV gar nicht relevant wären. Es sollte nämlich nicht darum gehen, durch einen Wechsel in die PKV Geld einsparen zu wollen:

Beitragsgestaltung

Fakt ist: Ein hochwertiger Versicherungsschutz in der PKV ist nur gegen entsprechende Beiträge zu haben! Aber, Sie haben hier die Wahl. Es ist jedoch nicht zielführend, in jungen Jahren mit einfachen PKV-Tarifen im Vergleich zur GKV deutlich Geld einzusparen, ohne fürs Alter vorzusorgen. Denn Fakt ist auch, dass mit zunehmendem Alter die Beiträge steigen. Sind Sie darauf nicht vorbereitet, können schnell finanzielle Probleme folgen.

Beitragspflichtige Versicherung von Kindern

Ein weiterer Nachteil im Vergleich zur GKV liegt in einem Grundprinzip der PKV: Für jede versicherte Person wird auch ein Krankenversicherungsbeitrag kalkuliert und berechnet.

Beitragspflicht bei Mutterschaft

Auch während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs müssen die Beiträge zur PKV bezahlt werden.

Selbstbeteiligungen

Viele Tarife der PKV sehen Selbstbeteiligungen vor: Diese können sich auf einzelne Bereiche, wie zum Beispiel ambulante Leistungen, beziehen oder pauschal angesetzt werden. Die Höhe variiert und wirkt sich direkt auf den zu zahlenden Beitrag aus.

Eingeschränkte Wechselmöglichkeiten in die GKV

Haben Sie sich einmal für das System der privaten Krankenversicherung entschieden, ist der Weg zurück in die GKV recht kompliziert. Dabei spielt eine Rolle, ob Sie angestellt oder selbständig sind.

In wenigen Schritten zu Ihrer kostenfreien Beratung

Kunden-Login

Noch keinen Zugang?

Jetzt kostenlos registrieren.

In wenigen Schritten zu unserer Beratung