Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüche, wehrt sie bei Bedarf ab oder ersetzt den entstandenen Schaden, der Ihr Hund verursacht hat. Damit schützt Sie diese vor unkalkulierbaren finanziellen Konsequenzen.

Hundehaftpflicht? Welche Punkte sind bei der Versicherung wichtig?

Er gilt als der beste Freund des Menschen – und bleibt dennoch ein Tier: Nicht immer lassen sich die Reaktionen eines Hundes genau vorhersagen. Fühlt er sich provoziert oder gibt er seinem Jagd- oder Spieltrieb nach, können andere Menschen verletzt und Sachen beschädigt werden. Die Konsequenz: Sie als Hundehalter haften in vollem Umfang mit ihrem privaten Vermögen für die Schäden, die Ihr Tier bei Dritten verursacht. Dieses unkalkulierbare Risiko können Sie effektiv minimieren: Die Hundehaftpflichtversicherung prüft zunächst die gegen Sie erhobenen Forderungen, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und begründete Forderungen zu begleichen.

Personenschäden sind eine häufige Folge bei Unfällen mit Hunden. Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden in Millionenhöhe. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme sollte daher immer gewählt werden. Gleiches gilt für Sachschäden, welche ebenso wie Personenschäden, als eine sehr häufige Folge ist.

Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht können Sie eine generelle Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Falle eines Schadens tragen Sie dann nur diesen festgelegten Betrag selbst. Angenommen Sie haben 100 EUR Selbstbeteiligung festgelegt, dann zahlen Sie bei einem 800 Euro Schaden auch nur die 100 EUR, den Rest übernimmt die Versicherung.

Eine Leinenpflicht besteht in bestimmten öffentlichen Bereichen und variiert je nach Bundesland und Ort. Eine passende Hundehaftpflichtversicherung kommt aber auch für Schäden auf, die Ihr Hund verursacht, während er nicht an der Leine geführt wird. Dieses Leistungsdetail ist in manchen Tarifen enthalten. Dabei ist es im Leistungsfall unerheblich, ob Ihr Hund sich dabei an einem Ort mit Leinenpflicht aufgehalten hat.

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Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

Verursacht Ihr Hund einen Schaden oder wendet sich ein Dritter bei Ihnen, um eine Schadenersatzforderung gelten zu machen, übergeben Sie den Vorgang einfach Ihrer Hundehaftpflicht. Diese wird die Informationen zusammentragen, die sie zur Prüfung der Haftungsfrage benötigt. Sollte es widersprüchliche Darstellungen geben, kann die Versicherung Zeugen, Sachverständige und Gutachter einschalten, um im Ernstfall Ihre Recht auch vor Gericht zu wahren. Sie haben mit der Meldung des Schadens bei Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung alle notwendigen Schritte erledigt.

Steht fest, dass Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich sind, dann begleicht Ihre Versicherung die Forderungen der Geschädigten. Dabei kann es sich um Sachschäden handeln, die relativ einfach zu ermitteln sind – maßgeblich ist der Zeitwert der beschädigten Sachen. Doch bei Personenschäden, also die Beeinträchtigung der Gesundheit, stellt sich die Situation komplizierter dar: In diesem Fall trägt Ihre Hundehaftpflicht sämtliche relevanten Behandlungskosten, Kosten für Arzneien und Hilfsmittel, eine eventuell notwendige Reha sowie einen finanziellen Ausgleich von dauerhaften Beeinträchtigungen. Selbst geldwerte Schäden, wie beispielsweise Einkommensverluste, werden als Folge reguliert.

Ergibt die Prüfung der Haftungsfrage, dass Sie nicht verantwortlich sind, wehrt Ihre Versicherung sämtliche Forderungen ab. Darüber hinaus lehnt sie eine Leistung ab, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder außerhalb der Vertragslaufzeit verursacht wurde.

Jeder Hundehalter sollte eine solche Haftpflicht für sein Tier abschließen: In einigen Bundesländern ist ein solcher Vertrag als Pflichtversicherung obligatorisch, in anderen hängt diese Pflicht von der Hunderasse ab. Hier sind als gefährlich eingestuften Rassen versicherungspflichtig. Unabhängig davon können Sie als Hundehalter ihr finanzielles Risiko mit einer passenden Haftpflicht deutlich minimieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass Geschädigte in jedem Fall den ihnen zustehenden Schadenersatz erhalten.

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