Rürup-Rente zur Altersvorsorge

Rürup-Rente zur Altersvorsorge

Die Altersvorsorge wird für viele Menschen zunehmend wichtiger. Steigende Lebenserwartung, höhere Kosten durch Inflation und damit auch weniger Leistungen durch gesetzliche Renten-Absicherung. Grund genug sich selbst zu kümmern. 

Rürup-Rente zur Altersvorsorge?

Um die finanzielle Situation im Alter zu verbessern, können Sie auf verschiedene Vorsorgeinstrumente zurückgreifen, die in drei Säulen eingeordnet werden. Zur Stärkung der Säule 1 – also der Basisvorsorge – wurde im Jahr 2005 die sogenannte Basisrente eingeführt und nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Diese Vorsorgeform richtet sich vor allem an Selbständige, die weder in einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse noch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine entsprechende Alternative suchen. Es gibt einige triftige Gründe, die für den Abschluss einer Basis-Rente sprechen, wenn die Voraussetzungen stimmen – hier ein Überblick.

Worauf ist bei der Auswahl einer Basis-Rente zu achten?

Anbieter der Basis-Rente müssen die Effektivkosten aus einem guten Grund ausweisen: In dieser Kennzahl werden sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten zusammen – also bei fondsgebundenen Varianten auch die internen Kosten der Fonds. Damit steht Ihnen ein sehr gutes Kriterium zur Verfügung, das Sie für einen Vergleich von Angeboten nutzen können. Hier die Erfahrungswerte:

  • Effektivkosten unter 1% – günstig
  • Effektivkosten über 1% bis 4% – teuer

Allerdings hängt die exakte Höhe der Kosten von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel Ihrem Geburtsdatum, der Vertragslaufzeit, dem Renteneintrittsalter und der gewählten Hinterbliebenenabsicherung. 

Wichtig:

Sie finden die Effektivkosten im gesetzlich vorgeschriebenen Produktionsinformationsblatt (PIB).

Einige Kostenpositionen können aber über die Effektivkosten hinaus anfallen, wie beispielsweise:

  • Bei Beitragszuzahlungen und -sonderzahlungen
  • Für die Ausstellung eines Policen-Duplikates, sollte das Original verloren gegangen sein
  • Bei einem Versorgungsausgleich wegen einer Scheidung
Dieser Faktor definiert die Höhe der Rente, die Sie später für Ihr angespartes Kapital erhalten – vertraglich garantiert. Gerade bei einem Produkt wie der Basis-Rente, die eben ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird, ist diese Kennziffer extrem wichtig. Sie wird regelmäßig als Rentenbetrag für jeweils 10.000 Euro Sparguthaben ausgewiesen.

Es ist wichtig, das Kleingedruckte der verschiedenen Angebote zur Basis-Rente genau zu studieren. Auf folgende Punkte sollten Sie dabei achten:

  • Welche Kosten fallen bei Zuzahlungen an?
  • Gilt der vertraglich zugesicherte Rentengarantiefaktor auch bei künftigen Zuzahlungen?
  • Verzichtet der Anbieter auf die Treuhänderklausel, die eine nachträgliche Änderung des Rentengarantiefaktors ermöglichen könnte?
  • Gewährleistet der Anbieter fondsgebundener Lösungen ein Fonds Re-Balancing?
  • Bietet er ein Ablaufmanagement, um das Sparguthaben rechtzeitig vor Ablauf in sichere Anlagen umzuschichten und die Leistung somit abzusichern?
  • Lässt sich die Anlage prozentual zwischen klassischen Anlageformen und Fonds aufteilen?
  • Gibt es einen Online-Zugang, um zum Beispiel die Wertentwicklung jederzeit einzusehen? 

Auch diesem Punkt sollten Sie Aufmerksamkeit schenken, denn gerade bei Versicherungsprodukten der Kapitalanlage sollte der Anbieter eine ausgezeichnete Bonität haben. Letztendlich binden Sie sich im Optimalfall ein Leben lang an diesen Anbieter – und das sollte dieser auch durchhalten können. Auch, wenn es grundsätzlich möglich ist, sollte der Anbieterwechsel immer die letzte Option sein: Einerseits stimmen nicht alle Versicherer der Übertragung des bereits angesammelten Sparguthabens zu, andererseits fallen oft genug unnötige Kosten an, die die Rentenleistung letztendlich reduzieren. 

Eine akribische Prüfung der Angebote empfiehlt sich in jedem Fall, um nicht nur Ärger, sondern vor allem Kosten zu vermeiden und das eigentliche Ziel, nämlich eine ausreichende Basis-Vorsorge, auch zu erreichen.

Wie lässt sich die Basis-Rente in das deutsche System zur Altersvorsorge einordnen?

Was genau ist die Basis-Rente?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen ist die Basis-Rente als privater Vorsorgevertrag nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Die Beiträge, deren Höhe Sie selbst bestimmen können, werden also nicht im sogenannten Umlageverfahren zur Finanzierung aktueller Rentenzahlungen verwendet, sondern angelegt – und das in unterschiedlichen Modellen. Sie können sich für ein klassisches Rentenprodukt mit Garantiezins und Überschüssen entscheiden oder auf die erfolgversprechendere Anlage in Fonds zurückgreifen, um einen wichtigen Teil Ihrer Altersversorgung zu realisieren. 

Auszahlung nicht vor Vertragsablauf

Doch die Basis-Rente ist mit anderen privaten Rentenversicherungen nicht vergleichbar, denn um die benötigte Zertifizierung und damit Einordnung in die erste Altersvorsorge zu erhalten, sind bestimmte Auflagen zu erfüllen. Das gravierendste Merkmal der Basis-Rente: Sie zielt explizit auf die Altersvorsorge ab, deswegen darf das im Vertrag angesparte Kapital nicht vor Ablauf ausgezahlt werden. In der Basis-Rente ist ausdrücklich eine lebenslange Rentenleistung vorgesehen - hier ähnelt das private Vorsorgeprodukt ebenso der gesetzlichen Rente wie in puncto Steuern.

Steuerliche Begünstigung

Die Beiträge zur Basis-Rente werden nämlich auch steuerlich behandelt wie die Beiträge zur GRV: Sie können pro Jahr Beiträge von bis zu 25.787 Euro (Stand: 2021) als Vorsorgeaufwendungen ansetzen und Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend reduzieren - im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung, deren Beiträge Sie aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen.

Die steuerliche Behandlung der Basis-Rente

Während der Ansparphase

Gerade der steuermindernde Aspekt macht die Basis-Rente vor allem für Selbständige interessant, denn Sie können die Beitragszahlung flexibel gestalten: Vereinbaren Sie zum Beispiel einen Monatsbeitrag, der den maximal steuerlich geltend zu machen Jahresbeitrag nicht ausschöpft, könnten Sie zum Jahresende eine zusätzliche Einmalzahlung veranlassen. Insbesondere in umsatzstarken Jahren lässt sich so der Gewinn gezielt reduzieren – und die Steuerlast optimieren. Gleichzeitig sorgen Sie für Ihr Alter vor, was angesichts der Rentensituation nicht zu unterschätzen ist. Doch zunächst gilt es, alle Merkmale der Basis-Rente genau zu beleuchten, um Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen zu können.

Ab der Rentenphase

Bedenken Sie, dass dem Steuervorteil in der Ansparphase eine entsprechende Belastung während der Leistungsphase gegengerechnet wird: Die Basis-Rente wird nämlich auch in der Auszahlungsphase wie die gesetzliche Rentenversicherung behandelt. Die Rentenleistungen sind bis zum Jahr 2040 nur zu einem jährlich steigenden Teil steuerpflichtig. Wie hoch der steuerfreie Anteil genau ausfällt, wird zum Start der Rentenphase festgelegt – und zwar als fester Betrag mit lebenslanger Gültigkeit. Während im Jahr 2005 gerade einmal 50 Prozent des Rentenbetrages zu versteuern waren, sind es im Jahr 2021 bereits 81 Prozent. In Ein-Prozent-Schritten steigt der Anteil bis 2040 auf 100 Prozent.

Beispiel:
Würden Sie im Jahr 2021 in die Rentenphase einsteigen und hätten einen Anspruch von 10.000 Euro Jahresrente, wären 8.100 Euro steuerpflichtig. Auf den steuerfreien Betrag von 1.900 Euro pro Jahr haben Sie lebenslang Anspruch.

Vor- und Nachteile der Basis-Rente

Nachteile der Basis-Rente

Als Basis-Rente zertifizierte Verträge dürfen nicht gekündigt werden. Allerdings lassen sich die Beiträge bis auf den jeweils vereinbarten Mindestbeitrag anpassen. Alternativ kann eine Beitragsfreistellung vereinbart werden. Eventuelle Sparguthaben werden aber generell erst zum Ablauf ausgezahlt – und zwar als Rente, wenn der Mindestbetrag überschritten wird.

Das Sparguthaben im Basis-Vertrag ist weder beleihbar noch vererbbar oder auf andere Versicherte übertragbar. Das heißt unter dem Strich: Verstirbt ein Versicherter vor Ablauf, fließt das Guthaben an den Versicherer oder die Investmentgesellschaft, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

Basis-Versicherte, die bereits Altersrente beziehen, können für ihren Todesfall eine Rentengarantiezeit oder eine Rente an Hinterbliebene vereinbaren, die der Witwen- und Witwerrente der GRV ähnelt. Das verursacht jedoch Kosten, die mit der Höhe der Hinterbliebenenabsicherung steigen – und wiederum zu Lasten der Rentenleistung fürs Alter gehen.
Für die Basis-Rente gelten keine einheitlichen Vorschriften zur Übertragung von Sparguthaben zu einem anderen Anbieter – und nicht alle Anbieter räumen diese Möglichkeiten überhaupt ein oder gestatten die Kapitalübertragung kostenlos. Sollte sich ein Anbieter weigern, bleibt als Ausweg nur die Beitragsfreistellung. Allerdings erhebt der neue Anbieter ebenfalls Abschlusskosten für einen neuen Vertrag – die Entscheidung ist also grundsätzlich gut zu überlegen.

Vorteile der Basis-Rente

Sie können frei entscheiden, wie viel Geld Sie in eine Basis-Rente investieren wollen – das Einkommen wird nicht zur Bemessung der Beitragshöhe herangezogen. Vor allem können Sie die Beitragszahlung relativ flexibel gestalten.
Dazu lässt sich eine Beitragsrückgewähr in der Form festlegen, dass der angesparte Betrag im Todesfall an den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt wird – selbstverständlich als Rente.
Es steht Ihnen frei zu bestimmten, wie die Beiträge der Basis-Rente angelegt werden sollen. Darüber hinaus lässt sich die Anlageform während der Ansparphase verändern, was sich naturgemäß auf die Renditechancen auswirkt. Darüber hinaus muss der Anbieter von vornherein klar definieren, wie hoch die monatliche Rente je 10.000 Euro angesparten Guthaben mindestens ausfallen muss – und zwar garantiert. Auskunft dazu gibt der Rentengarantiefaktor.
Den Schutz für Hinterbliebene können Sie ebenfalls nach Ihrem Ermessen vereinbaren: Entscheiden Sie sich für die Rentengarantiezeit, würden Ihre Hinterbliebenen während der Rentenphase Ihre volle Rente so lange beziehen, bis die vereinbarte Frist abgelaufen ist oder das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital noch nicht verbraucht ist. Hätten Sie zum Todesfall noch keine Rente bezogen, wird das bis dahin angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt. Diese wird vollkommen unabhängig von deren Einkommen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Der Basis-Renten-Check für laufende Verträge

Haben Sie bereits vor Jahren einen Basis-Renten-Vertrag abgeschlossen, sollten Sie diesen unbedingt auf den Prüfstand stellen. Oft genug sind die alten Verträge zu kostenintensiv, was die Rendite unnötig schmälert. Verschenken Sie kein Geld, denn auch eine nachträgliche Optimierung kann sich lohnen.

Häufige Fragen zur Basis-Rente

Grundsätzlich kann jeder eine Basis-Rente abschließen, um zum Beispiel anderweitige Leistungen aus der Basis-Versorgung aufzustocken. Gedacht war dieses Vorsorge-Instrument jedoch für Selbständige, die nicht pflichtversichert sind – weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in berufsständischen Versorgungswerken. Das sind in der Regel Firmen- und Ladeninhaber sowie selbständige Berater oder Soloselbständige.

Wichtig:

Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige formuliert. Das Vorhaben wurde bislang verschoben, befasst sich aber mit einem immer drängenderen Problem: Die Anzahl der Soloselbständigen steigt permanent in Deutschland, allerdings generieren die im Durchschnitt im Verhältnis zu Arbeitnehmern ein deutlich niedrigeres Einkommen – schlechte Voraussetzungen für eine konsequente Vermögensbildung. Aus diesem Grund soll eine Verpflichtung zur Altersvorsorge eingeführt werden, die jedoch auch Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung zulässt. Folgende Vorgaben macht der Gesetzgeber:

  • Ausschließlich lebenslange Rentenleistung – keine einmalige Kapitalisierung
  • Verträge nicht kündbar, veräußerbar, vererbbar und übertragbar

Angesichts der Ähnlichkeit in vielen Punkten dürfte die Wahl auf die Basis- oder Rürup-Rente fallen. 

Ob eine Basis-Rente sinnvoll ist, muss also immer von individuellen Kriterien abhängig gemacht werden. Fakt ist: Wer viel in diesen Vertrag investiert, kann auch einen interessanten steuerlichen Effekt erwarten – und damit unter dem Strich eine Rendite generieren. Wichtig ist jedoch auch, wie lange die Ansparphase noch sein wird und welche Alternativen sich eröffnen. Einige Personenkreise, für die eine Basis-Rente eine passende Lösung ist lassen sich wie folgt umreißen:

GRV-Skeptiker

Wenn Sie als Selbständiger Vorbehalte gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung haben und deswegen eine freiwillige Mitgliedschaft ablehnen, dann eignet sich die Basis-Rente als Alternative. Während in der GRV die eingenommenen Beiträge als Renten ausgezahlt werden und das Rentenniveau durchaus schwanken kann, weil sich zum Beispiel die Gesetzgebung ändert, werden die Beiträge zur Basis-Rente nach Ihren Vorgaben angelegt.

Besserverdiener

Erzielen Sie aus Ihrer Selbständigkeit so hohe Einnahmen, dass Sie die Höchstgrenze der steuerlich geförderten Beiträge ausschöpfen können, dann spüren Sie das an Ihrer Steuerbelastung. Der Höchstbeitrag wird jährlich angepasst, für 2021 gelten 25.787 Euro Jahresbeitrag. 

Aufstocker

Verdienen Sie als in der GRV Pflichtversicherter sehr gut und wollen Ihre gesetzlichen Rentenleistungen aufstocken, dann können die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente durchaus interessant sein. Bleibt eine Ansparzeit von wenigstens 15 Jahren, empfiehlt sich die Kapitalanlage in Fonds, um die Renditechancen zu erhöhen. Doch es gibt eben auch interessante Alternativen.

Auch wenn die Basis-Rente insbesondere für Selbständige entwickelt wurde, sollten vor allem Jungunternehmer zunächst umsichtig vorgehen: Die Basis-Rente rechnet sich in erster Linie durch die steuerlichen Vorteile. Ist die Ertragslage in der Startphase jedoch noch nicht stabil und bleibt unter dem Strich nur wenig Einkommen zu versteuern, fehlt ein wichtiger Anreiz. Gleichzeitig binden Sie eventuell Geld, das an anderer Stelle dringender benötigt wird, um eine Firma auf die Erfolgsspur zu bringen. Aufwand und Nutzen sollten also in einem sinnvollen Verhältnis stehen, wenn Sie eine Basis-Rente abschließen.

Alle Mitglieder einer Basis-Vorsorge, also der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischer Versorgungswerke oder landwirtschaftlicher Alterskassen, können sich zusätzliche Vorsorge-Instrumente auf dem Markt suchen – und hier gibt es deutlich flexiblere und attraktivere Angebote: 

  • Bei abhängig Beschäftigen kommen neben der Riester-Rente beispielsweise auch die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge in Frage, an denen sich der Arbeitgeber beteiligen kann, die aber auch so von den Einsparungen bei den Sozialabgaben und der Lohnsteuer profitieren.
  • Darüber hinaus kommen sämtliche privaten Vorsorge-Instrumente in Frage, die Versicherungslösungen ebenso umfassen wie Fondssparpläne oder das gezielte Investieren in Immobilien, Aktien oder ETFs.

Letztendlich sollte die Basis-Rente von Selbständigen als privat aufgesetztes Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung verstanden und eingesetzt werden.

Zunächst ist es eine Frage der individuellen Risikostruktur, die Sie in Ihre Abwägungen einbeziehen sollten – denn die Basis-Rente wird in verschiedenen Vertragsarten angeboten:

Klassische Rentenversicherung

Hier werden die Beiträge konservativ angelegt – die Rendite entspricht in etwa den Ergebnissen, die eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung einspielt. Sie erhalten die Zusage einer garantierten Rente, was diese Variante insbesondere empfehlenswert macht, wenn Sie Ihre Basisvorsorge ausschließlich mit einer Basis-Rente realisieren wollen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

In diesem Fall werden die Beiträge zur Rentenversicherung in wählbare Fonds investiert. Entscheiden Sie sich beispielsweise für ETFs, die im Vergleich zu Aktienfonds deutlich günstiger sind, können Sie Ihre Renditechancen im Vergleich zur klassischen Variante erhöhen. Allerdings fällt trotzdem der komplette Kostenapparat einer Versicherung an – und das, obwohl Sie gar keine oder nur eine eingeschränkte Rentengarantie erhalten. Damit empfiehlt sich diese Varianten für den Fall, wenn Sie die Leistungen einer vorhandenen Basisvorsorge aufstocken und dabei steuerliche Vorteile generieren wollen.

Wichtig:

Präferieren Sie eine Versicherungslösung, wählen Sie bitte einen finanzstarken Versicherer aus: Die Gesellschaft muss nämlich die Rentenleistung garantieren und gewährleisten, was eine nachhaltig gute Finanzlage voraussetzt – auch bei langer Laufzeit. Außerdem vermeidet eine sorgfältig abgewogene Entscheidung Wechsel während der Ansparphase, die immer mit Kosten verbunden sind. Im Gegensatz dazu bleiben Sie mit einem Fondssparplan jederzeit Eigentümer der erworbenen Fondsanteile – und das auch unabhängig davon, ob der Anbieter vielleicht in Insolvenz geht.

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