KFZ Versicherung

Wollen Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, müssen Sie für dieses zumindest eines Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt Sie vor finanziellen Problemen.

KFZ Versicherung? Welche Punkte sind bei der Versicherung wichtig?

Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug Schäden, sind Sie dafür haftbar. Doch die damit verbundenen Kosten können nicht nur Ihre finanzielle Existenz gefährden: übersteigen sie Ihr Vermögen, erhalten die Geschädigten keinen adäquaten Ausgleich. Um dieses Risiko zu vermeiden, gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung im wahrsten Sinne des Wortes als Pflichtversicherung. Mit den enormen Deckungssummen wird sichergestellt, dass die im Zusammenhang mit einem Fahrzeug schuldhaft verursachten Schäden auch in angemessener Weise beglichen werden können. Darüber hinaus können Sie als Fahrzeughalter weitere Bausteine der Kfz-Versicherung wählen, um Schäden an Ihrem Fahrzeug zu versichern. Sie haben die Wahl zwischen einer Teilkasko, die für Glasbruch, Diebstahl, höhere Gewalt usw. eintritt, und der Vollkasko. Diese beinhaltet die Teilkasko, deckt darüber hinaus aber auch die Fahrzeugschäden ab, die Sie selbst verursachen. Ein weiterer Baustein ist die Insassen-Unfallversicherung, die in einigen Fällen, wie beispielsweise bei Fahrgemeinschaften, durchaus sinnvoll sein kann.

Wägen Sie sorgfältig ab, ob Sie den umfassenden Schutz einer Vollkasko vereinbaren oder eine Teilkasko ausreicht – Sie sparen zwar Geld, müssten dann aber die Reparatur selbst verursachter Fahrzeugschäden aus eigener Tasche bezahlen.

Teilkasko Versicherungsumfang

Die Unterschiede der einzelnen Tarife sind teilweise erheblich – achten Sie auf folgende Einschlüsse:

  • Durch eine herunterrutschende Dachlawine verursachte Schäden – sind in vielen Teilkaskoversicherungen nicht eingeschlossen, sodass Sie über den Glasbruch hinausgehende Beschädigungen am Fahrzeug selbst tragen oder über die Vollkasko abwickeln müssten.
  • Folgeschäden durch Marderbisse – sind ebenfalls nicht grundsätzlich mitversichert, können sich aber summieren.
  • Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art – meist wird auf Haarwild abgestellt, doch auch andere Tiere und Vögel können Ihr Fahrzeug erheblich beschädigen.

Einige Versicherer entschädigen bei einem Totalschaden den gesamten Kaufpreis – zumindest innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, den Sie bei einem Neuwagen so lang wie möglich wählen sollten.

Dieser Einschluss schließt eine erhebliche Lücke bei Totalschaden, Verlust oder Zerstörung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeuges – Restforderung und tatsächlicher Wiederbeschaffungswert können nämlich weit auseinanderliegen.

Grob fahrlässig verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht grundsätzlich versichert – überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel und verunfallen, lehnt die Versicherung ohne den Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung ab.

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Häufige Fragen zur KFZ Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist grundsätzlich auf das einzelne Fahrzeug abgestimmt: Erweist sich ein bestimmter Fahrzeugtyp als sehr schadensanfällig, wird er in eine hohe Typklasse eingestuft – und zwar separat nach Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Darüber hinaus wirkt sich das Schadengeschehen in der jeweiligen Regionalklasse, die vom Zulassungsort abhängt, aus. Doch auch die individuelle Fahrleistung findet Berücksichtigung: Mit jedem Jahr, das Sie unfallfrei am Straßenverkehr teilnehmen, erhöht sich Ihre Schadenfreiheitsklasse. Dafür erhalten Sie von den Kfz-Versicherern den sogenannten Schadensfreiheitsrabatt eingeräumt, der sich direkt auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkasko-Versicherung auswirkt. Die Teilkasko wird hingegen nicht rabattiert. Dafür verändert sich der Beitrag auch dann nicht, wenn Sie nach einem versicherten Schaden eine Rückstufung und damit höhere Beiträge in der Haftpflicht oder Vollkasko hinnehmen müssen.

Hier muss nach dem gewählten Leistungsumfang unterschieden werden:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wie in jedem anderen Bereich auch ist die Kfz-Haftpflicht dafür verantwortlich, die aus dem Fahrzeugbetrieb heraus schuldhaft verursachten Schäden Dritter zu regulieren. Dabei kann es sich sowohl um Sach- als auch Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden handeln. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist der passive Rechtsschutz, den auch die Kfz-Haftpflichtversicherung gewährt: Sie überprüft nämlich zunächst die Haftungsfragen – und das im Ernstfall auch vor Gericht. Erweisen sich die erhobenen Schadenersatzforderungen als ungerechtfertigt, wehrt die Haftpflicht sie in Ihrem Interesse ab.

Teilkasko-Versicherung

Mit diesem Baustein können Sie sich vor den finanziellen Belastungen durch Schäden am eigenen Fahrzeug schützen. Dazu zählen zum Beispiel

  • Brand, Explosion oder Blitzschlag
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild / Vögeln / Tieren
  • Marderschäden

Der genaue Versicherungsumfang kann von Versicherer zu variieren, hier entscheiden die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Im Gegensatz zur Vollkasko führt eine Inanspruchnahme der Teilkasko nicht zur Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt (SFR) für das nächste Versicherungsjahr.

Vollkasko-Versicherung

Mit der Vollkasko-Versicherung können Sie den Leistungsumfang der Teilkasko noch erweitern. Hier sind beispielsweise unfallbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die Sie selbst durch fahrlässiges Verhalten, aber auch Unbekannte oder deliktunfähige Kinder verursacht haben. Darüber hinaus können Sie Vandalismusschäden regulieren lassen, müssen allerdings in jedem Fall die für Voll- und Teilkasko separat vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die SFR-Hochstufung im Folgejahr beachten.

Grundsätzlich muss der Schaden versichert sein. Schon aus diesem Grund lohnt sich ein detaillierter Vergleich, denn die Deckungskonzepte der einzelnen Versicherer sind durchaus unterschiedlich. Doch es gibt einige grundsätzliche Kriterien, die Orientierung geben: Das heißt, vorsätzlich herbeigeführten Schäden am eigenen Fahrzeug oder Dritter sind generell nicht versichert. Haben Sie nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, können Sie selbstredend keine Teil- oder Vollkasko-Schäden regulieren lassen. Darüber hinaus muss ein Schaden während der Vertragslaufzeit verursacht werden, um erstattungsfähig zu sein.

Die Kfz-Haftpflicht ist als Pflichtversicherung obligatorisch – ob Sie eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abschließen, liegt hingegen in Ihrem eigenen Ermessen. Bei neuen und vor allem finanzierten oder geleasten Fahrzeugen empfiehlt sich die Vollkasko, wenn sie nicht ohnehin von der Bank oder der Leasinggesellschaft vorgeschrieben wird. Dann sollten Sie jedoch auch die GAP-Deckung achten, um nicht für die Lücke zwischen Versicherungsleistung und Wiederbeschaffungswert selbst aufkommen zu müssen. Da es bei älteren Fahrzeugen in der Vollkasko-Entschädigung regelmäßig Abzüge Neu für Alt gibt, kann sich die Umstellung auf die Teilkasko durchaus rechnen.

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