Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die gesamte Baustelle. Kommen Dritte im Zusammenhang mit Ihrer Baumaßnahme zu Schaden, stehen Sie dafür in der Haftung.

Bauherrenhaftpflicht? Wozu benötige ich als Bauherr diese Versicherung?

Eigentum verpflichtet – und das schon während der Bauphase: Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die gesamte Baustelle, selbst dann, wenn Sie ein Bauunternehmen mit der Ausführung beauftragt haben. Kommen Dritte im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu Schaden, stehen Sie dafür in Haftung. Und die Risiken sind durchaus vielfältig und erheblich: Stürzt zum Beispiel ein Gerüst um, sodass Schäden auf dem benachbarten Grundstück verursacht werden, oder fallen Bauteile herab und verletzen Passanten oder beschädigen geparkte Autos, sind Sie der erste Ansprechpartner der Geschädigten. Nicht zu unterschätzen sind die Gefahren, die eine Baugrube an sich darstellt: Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass kein Fußgänger – und vor allem keine Kinder – zu Schaden kommen. Sollte etwas passieren, bietet Ihnen eine Bauherrenhaftpflicht ein enormes Maß an Sicherheit. Sie prüft die Schadenersatzansprüche und gleicht die Forderungen aus.

Bauherrenhaftpflichtversicherung erklärt

Das Thema Bauherrenhaftpflicht ist vielen bekannt und die Versicherung zählt zu den Klassikern. Ich erkläre Ihnen im Video kurz und bündig, worauf es bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ankommt, für wen sie sinnvoll ist und wie hilfreich eine unabhängige Beratung wirklich ist.

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Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie können eine Bauherrenhaftpflichtversicherung als separaten Vertrag abschließen, der ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Bei kleineren Baumaßnahmen kann es sich lohnen, die eigene Privathaftpflichtversicherung zu prüfen: Viele Anbieter räumen die Möglichkeit ein, eine Bauherrenhaftpflicht bis zu einer bestimmten Bausumme mit einzuschließen. Wichtig ist jedoch, dass die zugrundeliegende Bausumme realistisch angesetzt wird, denn die Bauherrenhaftpflicht klärt wichtige Fragen für Sie: Werden Sie mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, ist nämlich erst einmal die Haftungsfrage zu klären – und das kann durchaus kompliziert sein. Die Experten Ihres Versicherers gehen der Sache auf den Grund und binden bei Bedarf auch die Aussagen von Zeugen, Gutachtern und Sachverständigen mit ein. Sollte die Angelegenheit nur vor Gericht geklärt werden können, wird der Versicherer das für Sie erledigen.

Erweist sich während der Prüfung der Haftungsfrage, dass Sie als Bauherr wegen Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit für den entstandenen Schaden verantwortlich zeichnen und dieser während der Vertragslaufzeit verursacht wurde, tritt Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung in die Regulierung der Schadenersatzforderungen ein. Sie befasst sich nun mit der angemeldeten Schadenhöhe: Bei Sachschäden spielt der Zeitwert der beschädigten Dinge die entscheidende Rolle, es werden also Alter und Abnutzung bzw. Wiederbeschaffungskosten für eine gleichwertige Sache berücksichtigt. Bei Personenschäden, wenn also Menschen gesundheitlich beeinträchtigt wurden, stellt sich die Situation etwas schwieriger dar: Die Bauherrenhaftpflicht ersetzt sämtliche Behandlungskosten sowie die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und eine Reha. Sollten dauerhaften Beeinträchtigungen zurückbleiben, entschädigt Ihre Bauherrenhaftpflicht die Betroffenen ebenso wie für durch den Schaden begründete geldwerte Schäden.

Sieht Ihre Bauherrenhaftpflicht kein Verschulden Ihrerseits, wird sie die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben erhobenen Schadenersatzansprüche in Ihrem Interesse ablehnen und sich mit den Anspruchstellern auseinandersetzen. Mit einer Leistungsverweigerung müssen Sie rechnen, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben und daraus der Schaden resultiert. Selbstverständlich müssen alle Beiträge bezahlt und der Schaden während der Vertragslaufzeit verursacht worden sein, damit die Schadensregulierung nicht abgelehnt wird.

Jeder Bauherr sollte diese relativ preiswerte Haftpflichtversicherung abschließen, um sich für den Fall der Fälle umfassend abzusichern. Schadenersatzansprüche Dritter sind nie auszuschließen, schließlich können Unachtsamkeiten immer vorkommen. Da insbesondere bei Personenschäden enorme Beträge zur Debatte stehen und die Bauherrenhaftpflicht Ihnen einen passiven Rechtsschutz garantiert, ergibt sich ein extrem günstiges Preis-Leistungverhältnis.

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