Private Krankenversicherung (PKV) für Arbeitnehmer

Die private Krankenversicherung für Beamte schließt die Lücken der Beihilfevorsorge und gibt Ihnen maximale Flexibilität bei der Auswahl der Leistungen.

Wann kann ich als Angestellter eine PKV wählen?

Zunächst muss beachtet werden, dass sich Arbeitnehmer nur privat krankenversichern dürfen, wenn ihr Einkommen die jährlich neu festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Ab dem Jahr 2024 bedeutet das, Sie müssten mehr als 69.300 Euro brutto pro Jahr verdienen. Ist dies der Fall, können Sie in die PKV wechseln. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Beitragszuschuss, der auf die Hälfte des Höchstbeitrages in der GKV begrenzt ist. Sie können in diesem Fall also die Vorzüge der privaten Krankenversicherung nutzen, ohne den vollen Beitrag bezahlen zu müssen.

Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedes Jahr angehoben wird, ist es durchaus möglich, dass Sie wieder versicherungspflichtig werden. In diesem Fall haben Sie eine wichtige Entscheidung zu treffen: Bleiben Sie in der PKV oder wechseln Sie zurück in die GKV? Entscheiden Sie sich für die private Alternative, dann ist dies verbindlich. In der Regel gibt es auch nur selten gute Gründe zurück in die GKV zu gehen, wenn Sie sich einmal an die Vorzüge der PKV gewöhnt haben.

Grundsätzlich sollten Sie als Arbeitnehmer aber gut abwägen: Planen Sie zum Beispiel eine große Familie, bedenken Sie bitte, dass jedes einzelne Kind in der PKV separat versichert werden muss. Natürlich gibt es leistungsmäßig erhebliche Vorteile, doch die Beitragsseite ist nicht zu vernachlässigen. Ausschlaggebend ist die konkrete Konstellation: Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert, kann sie unter Umständen die Kinder beitragsfrei mitversichern. Das sollten Sie jedoch im Vorfeld genau prüfen.

Im nächsten Schritt ist der Höchstbeitrag in der GKV mit den PKV-Beiträgen zu vergleichen. Es kann durchaus sein, dass Sie in der GKV auch dann mehr bezahlen, wenn Sie ein oder zwei Kinder privat krankenversichern. Doch das Ergebnis ist natürlich von vielfältigen Faktoren abhängig. Wenn Sie beispielsweise den Versicherungsumfang der GKV mit passenden Zusatzversicherungen aufwerten wollen, wäre dies in der PKV eventuell überflüssig: Sie können den Leistungsumfang individuell wählen, den Beitrag mit Selbstbeteiligungen reduzieren und so Ihre ganz individuellen Ansprüche verwirklichen.

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Welche Vorteile bietet die PKV für Arbeitnehmer?

Sie können den Leistungsumfang ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen wählen und damit die Beitragshöhe direkt beeinflussen: von einem Leistungsniveau, das der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht über kompakte Lösungen im Mittelfeld bis hin zu exklusiven Leistungen durch Privatärzte in Privatkliniken.

Grundsätzlich haben Sie im Vergleich zur GKV Anspruch auf umfangreichere Leistungen, denn die PKV funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung: Schätzt ein Arzt bestimmte Behandlungen als medizinische notwendig ein, werden die Kosten dafür im vereinbarten Rahmen erstattet.

Vor allem beim Zahnersatz werden Sie die Unterschiede dramatisch zu spüren zu kommen: In der GKV werden nur Pauschalen erstattet, die die tatsächlich anfallenden Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz nur zu einem Bruchteil decken. In der PKV vereinbaren Sie von vornherein, wie hoch die Erstattung für Zahnersatz ausfällt – Sie können hier 80 Prozent und mehr wählen. In den ersten Jahren haben Sie eventuell Summenbegrenzungen zu beachten, die aber nach Ablauf dieser Frist wegfallen, sodass Sie jederzeit den benötigten Zahnersatz beanspruchen können.

Die Kostenübernahme für Heilpraktiker Leistungen, Sehhilfen, die Behandlung durch den Chefarzt, die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus und vieles mehr lässt sich ganz nach den persönlichen Präferenzen absichern.
Die einmal vertraglich vereinbarten Leistungen stehen Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit zu, sollten Sie den gewählten Tarif beibehalten. Im Gegensatz dazu verändert die GKV regelmäßig den Leistungsumfang, so wurden Erstattungen für Sehhilfen ebenso für die meisten Versicherten gestrichen wie eine ganze Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die Sie nun selbst bezahlten müssen.
Als Privatpatient erhalten Sie nicht nur schneller einen Facharzttermin, sondern werden auch beim Arztbesuch selbst bevorzugt behandelt, weil die Ärzte für ihre Leistungen besser vergütet werden: Im Gegensatz zu den Fallpauschalen werden von der PKV Honorare bezahlt, die dem tatsächlichen Aufwand eines Arztes Rechnung tragen.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Beitragszuschüsse, die auf die Hälfte des Höchstbeitrages der GKV begrenzt sind. Sie tragen also auch als Privatversicherter die Kosten für Ihre Krankenversicherung nicht alleine.

Um die Beitragsentwicklung im Alter abzufedern, können Sie zusätzlich einen sogenannten Beitragsentlastungstarif abschließen: Hier werden Beiträge bis zum 60. Lebensjahr angespart, um dann mit Renteneintritt die Krankenversicherungsbeiträge bezuschussen zu können. Alternativ legen Sie die Beitragsersparnis selbst an – dabei ist jedoch Konsequenz gefragt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, nutzen Sie den Beitragsentlastungstarif.

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