Mitarbeitermagnet Betriebliche Altersvorsorge - Die Waffe gegen Fachkräftemangel

Mitarbeitermagnet Betriebliche Altersvorsorge – Die Waffe gegen Fachkräftemangel

Das Schreckgespenst des Fachkräftemangels geht um in Sachsen. Seit Jahren ist dieser Alptraum eines jeden Unternehmers nicht nur reißerische Schlagzeile eines Boulevardblatts, sondern traurige Realität zwischen Vogtland und Oberlausitz. Besonders mittelständische Betriebe beklagen eine zunehmende Abwanderung, sowohl von Young Professionals als auch qualifizierten Nachwuchskräften und potenziellen Lehrlingen, in die westlichen Bundesländer. Hinzu kommt der immer problematischer werdende demografische Wandel und als wenig schmackhaftes Topping der sukzessiv sinkende Bildungsstandard an den Schulen.

Kurzum: Es mangelt an geeigneten Arbeitskräften.

Die Unternehmen versuchen diesem Problem mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog und auf eine häufig unkonventionelle Art, wie beispielsweise einem Shuttle- Service für Lehrlinge, entgegenzuwirken. Dabei gibt es ein wesentlich praktikableres und attraktiveres Instrument, um in nahezu jedem Betrieb und jeder Firma, unabhängig von Branche, Standort oder Größe, neue Mitarbeiter zu werben und vor allem um bereits bestehende und in den unternehmensindividuellen Arbeitsalltag integrierte Fachkräfte zu behalten: die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Das Thema Rente lässt garantiert keinen Arbeitnehmer kalt, ist die Sicherheit der gesetzlichen Altersrente doch zu Recht umstritten. Längst ist der Aufbau einer privaten Zusatzversorgung nicht mehr die Ausnahme, sondern zur Regel geworden. Wenn diese Zusatzversorgung zusammen mit dem Arbeitgeber aufgebaut wird, so bleibt dieser nicht mehr nur ein Chef, der den momentanen Lebensunterhalt seiner Angestellten finanziert, sondern darüber hinaus derjenige, der sogar noch nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den wohlverdienten Ruhestand nicht zur Armutsfalle werden lässt.

Die bAV ist hierbei kein starres Konzept, sondern kann nach Belieben individualisiert werden. Der Arbeitgeber kann eine Betriebsrente ohne weitere Beteiligung des Angestellten zahlen, eine Leistung welche häufig als Treue- Bonus an langjährige Mitarbeiter vergeben wird. Genauso können sich natürlich auch Arbeitgeber und Angestellter die Beiträge teilen.

Eine weitere Möglichkeit ist das Verfahren der Entgeltumwandlung. Hierbei wird ein Teil des Bruttolohns als Beitrag in den Vorsorgevertrag eingezahlt. Durch die Verminderung des Bruttolohns müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und das Nettogehalt des Angestellten verringert sich nur minimal – letztlich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Natürlich verringert sich so auch die gesetzliche Altersrente, da weniger Entgeltpunkte erwirtschaftet werden; ein Manko der bei der richtigen Wichtung beider Vorsorgearten jedoch irrelevant wird. Schlicht und ergreifend muss hier eine gründliche Hochrechnung der Ansprüche aus gesetzlicher und privater Rente erfolgen, welche dann bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.

Des Weiteren muss sich für einen der vielen Durchführungswege der bAV entschieden werden. Möglich ist zum Beispiel die sogenannte Direktzusage, bei der der Chef sich um die Anlage des Geldes selbst kümmert. Genauso können Beiträge in eine Unterstützungskasse fließen, welche anstelle des Chefs anlegt.
Aber auch Pensionsfonds sind eine Option, bei der das Unternehmen die Anlage an einen externen Dienstleister auslagert und so das Risiko abgibt.

Die Pensionskasse ist hauptsächlich für tarifgebundene Unternehmen interessant und wird von privaten Lebensversicherern, wie der Allianz oder Swiss Life, gestellt. Aufgrund des durch den Tarifvertrag erzeugten sehr hohen Absatzpotenzials, können oftmals sehr günstige Tarife angeboten werden. Der gängigste Weg für einen Mittelständler, Handwerksbetrieb oder generell nicht tarifgebundenen Unternehmen ist jedoch die Direktversicherung. Diese wird ähnlich wie die Pensionskasse mit einem privaten Lebensversicherer abgeschlossen und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Besonders attraktiv ist bei der Direktversicherung die große Auswahl an Versicherungsgesellschaften und -tarifen und die damit verbundene Flexibilität bei hoher Marktetablierung.
Auch der deutsche Staat hat erkannt, dass bAV ein lohnenswertes System für die Altersvorsorge ist und gewährt Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit auf einen Anteil der eingezahlten Beiträge.

Dies ist jedoch nur eine der vielen Varianten der Förderung, welche im Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, erwähnt wird. Ausführlicher mit diesem Thema beschäftigen wir uns in unserem Artikel zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Abschließend kann man sagen, dass bAV allein durch seine bereits erlangte Marktpräsenz ein Muss für Unternehmen ist, schon um mit der Konkurrenz auf Augenhöhe zu sein. Dennoch haben nicht alle Betriebe diese Situation realisiert und so besteht immer noch die Möglichkeit, sich öffentlichkeits- und werbewirksam als bAV- Provider für seine Mitarbeiter zu etablieren.

Wenn Du noch kein Vorsorgekonzept für Deine Angestellten hast, Du sehen möchtest, ob Du mit Deinem aktuellen Standpunkt wirklich zufrieden sein kannst oder einfach nur Fragen zu diesem Thema hast – dann kontaktiere uns einfach für eine kostenlose und unverbindliche Beratung!

Artikel von Tristan Süß

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