Versicherungspflicht für Drohnen - Hobbypiloten aufgepasst

Versicherungspflicht für Drohnen – Hobbypiloten aufgepasst!

Es gibt kaum einen, der sie nicht kennt: Ein Surren, umherschweifende Blicke und dann sieht man sie. Wie große Insekten schweben sie fast unbemerkt umher und ermöglichen uns neue Einblicke und Perspektiven.

Drohnen begeistern sowohl die kleinen als auch die großen Technik-Fans im ganzen Land. Kein Wunder, dass daher über 400.000 Flug-Drohnen hierzulande herumschwirren. Vom Kind bis zum Erwachsenen, vom Spielzeug bis zum Paketauslieferer. Der vielfältige Einsatz von Drohnen steigt, so aber auch das Risiko von Unfällen. Daher besteht für Drohnen in Deutschland seit 2005 Versicherungspflicht.

Drohne ist nicht gleich Drohne

Grundsätzlich beschreibt der Begriff Drohne alle unbemannten Fahrzeuge, egal ob am Boden (ferngesteuerte Autos), zu Wasser (Boote) oder in der Luft (ferngesteuerte Flugzeuge, Multicopter). Letztere, die Flug-Drohnen, werden in diesem Artikel deutlicher unter die Lupe genommen.

Jede Flug-Drohne muss versichert sein

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kategorisiert Flug-Drohnen nach ihrer Nutzung. Dient die Nutzung des Geräts dem Zweck der privaten Freizeit- und Sport-Aktivitäten, so gelten hier Regelungen über „Flugmodelle“.

Wird die Drohne für gewerbliche oder sonstige Zwecke genutzt (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs) spricht man von einem „unbemannten Luftfahrtsystem“ (englisch: Unmanned Aerial Vehicle, UAV).

Ungeachtet ihrem Verwendungszweck und der Unterschiede (Größe o. Gewicht), nutzen Flug-Drohnen den Luftraum und gelten somit als Luftfahrzeuge, welche eine eigene Luftfahrzeugklasse bilden und seit August 2005 alle der Versicherungspflicht unterliegen.

So ist in Deutschland nach §43 (2) des Luftverkehrsgesetzes der Halter eines Luftfahrzeugs verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

Denn wenn das Gerät abstürzt, haftet der Halter für alle Schäden mit seinem gesamten Vermögen, unabhängig davon, ob er wirklich Schuld war oder nicht.

Beispiel
Eine Windböe erfasst den ferngesteuerten Quadrocopter. Das Gerät lässt sich nicht mehr steuern und fliegt auf eine viel befahrene Straße zu. Krach. Die Drohne ist in einem Auto gelandet. Alle bremsen. Es kommt zu einer Massenkarambolage. Aus einem entspannten Ausflug ist ein ungewollter Albtraum geworden.

Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig eine Versicherung ist, die Drohnenschäden absichert, wenn der Halter durch einen Bedienfehler oder technischen Defekt einer anderen Person Schaden zufügt.

Welche Versicherung ist für Deine Drohne notwendig

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Versicherungspflicht von Drohnen in Deutschland:

Privat- Haftpflichtversicherung für Drohnen

Wer seine Drohne nur privat nutzt (siehe „Flugmodelle“), kann unter Umständen noch in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Abhängig ist dies vom jeweiligen Vertrag. Es ist daher empfehlenswert, seine Police genau zu studieren und nicht auf pauschale Aussagen hinsichtlich der Drohnen-Versicherung zu hören. Das Thema ist noch sehr neu und daher in vielen alten Verträgen nicht aufgegriffen bzw. enthalten.

Zudem ist es in der Diskussion, Drohnen unter 250 g von der Versicherungspflicht zu befreien, da diese als Spielzeug gelten sollen anstatt als Luftfahrzeug. Dies hätte den Vorteil, dass Schäden von der normalen privaten Haftpflichtversicherung abgesichert wären, Drohne hin oder her.

Spezielle Drohnen-Haft­pflicht­versicherung

Möchte man die Drohne für gewerbliche Zwecke (siehe „unbemannten Luftfahrtsystem“) nutzen und mit Drohnenaufnahmen Geld verdienen, so bedarf es einer zusätzlichen speziellen Versicherung für Drohnen. Diese Extra-Versicherung ist auch dann notwendig, wenn die eigene private Versicherung das gewünschte Gerät nicht versichern kann oder möchte.

Wichtig: Die Police ist beim Drohnen-Flug stets als Nachweis mit sich zu führen. Sonst begeht der Pilot eine Ordnungswidrigkeit (laut § 108 LuftVZO).

Regeln für Drohnenpiloten

Einfach Drohne kaufen und los geht’s? Falsch gedacht! Folgende Grundregeln gilt es vor und bei dem Flug zu beachten:

  • in Sichtweite fliegen mit direktem Sichtkontakt (ohne optische Hilfsmittel)
  • Flughöhe von 100 m über Grund, Ausnahme: Modellflugplätze
  • kein Fliegen in Verbindung mit Drogen oder Alkohol (strafbar)
  • Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte wahren
    • kein Betrieb (100 m Abstand) über:
    • Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
    • Menschenansammlungen
    • Industrieanlagen
    • Naturschutzgebieten
    • Verfassungsorganen, Bundes- oder Landesbehörden
    • Bundesautobahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen
    • An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen
    • Wohngrundstücken (nur mit Erlaubnis der Nachbarn sind Flug, Aufzeichnung und Weitergabe an Dritte gestattet)
  • folgendes ist je nach Gewicht notwendig:
    • Drohnen <250 g: darf jeder steuern
    • Drohnen > 250 g: Kennzeichnungspflicht (feuerfeste, sichtbare Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers)
    • Drohnen > 2 kg: Theorieprüfung, Mindestalter von 16 Jahren
    • Drohnen > 5 kg: Flugerlaubnis der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes

Generell sollte beim Bedienen einer Drohne bzw. eines Multicopters immer Vorsicht und Umsicht geboten sein. Mit diesen Tipps bist Du nun optimal gewappnet, um sicher und vorallem VERsichert mit Deiner Drohne in die Zukunft zu steuern. Wir wünschen Dir jetzt schon einmal einen guten Flug.

Bei weiteren Fragen zum Thema Drohnen-Haftpflichtversicherung beraten wir Dich gern persönlich und 100 % kostenlos! Eine entsprechende Versicherung erhältst Du bereits ab 70 EUR pro Jahr, abhängig von Deinem Drohnen-Modell und dem Territorium, in dem Du fliegen möchtest.

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