Pflegetagegeld - Das Wichtigste für Deine Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeld – Das Wichtigste für Deine Pflegetagegeldversicherung

Krankheit, körperliche und finanzielle Grenzen, Pflege – für die einen noch weit entfernt, für die anderen längst Alltag. Die Pflegevorsorge ist nicht nur ein Thema für Alt, sondern auch für Jung. Gesundheit, Glück und Kraft sind nicht nur die typischsten sowie häufigsten Glückwünsche, nein – ohne sie sähe die Welt ganz anders aus. Unfälle oder Krankheiten können jeden treffen und den Alltag verändern. Mit einer Pflegeversicherung verhält es sich hierbei wie mit allen anderen Versicherungen: Je früher man sie abschließt, desto niedriger sind die Beiträge. Auch ein Punkt, den gerade junge Menschen nicht aus den Augen verlieren sollten.

Immer noch nicht überzeugt? Nun, die Zahlen sprechen für sich. Aktuell gibt es in Deutschland 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen. Für 2030 prognostizieren Experten des Statistischen Bundesamts sogar rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige.

Diese Begriffe zur Pflegetagegeldversicherung solltest Du vorab kennen

Pflegebedürftigkeit

Menschen, welche aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft (6 Monate und/ oder mehr) eingeschränkt sind, benötigen die Hilfe oder Pflege durch andere.

Pflegegrad

Anhand der neuen fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 (vorher bekannt als Pflegestufen 1-3) werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenzkranke,…) nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit beurteilt. Je nach eingestuften Grad erhalten sie entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten anerkannte Pflegebedürftige, welche zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden betreut oder gepflegt werden. Dieser monatlich von der gesetzlichen/ privaten Pflegeversicherung gezahlte Beitrag soll den Aufwand der Pflegenden abdecken.

Pflegesachleistungen

Dieses Sachgeld ist für den Einsatz von professionellen Pflegediensten in der häuslichen Pflege gedacht. Die Pflegekasse übernimmt bei genehmigten Pflegegrad bis zu einer gewissen Summe die Kosten für den Pflegedienst.

Warum eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ist

Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit eines Menschen, zahlt die gesetzliche oder private Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad der Person ein gesetzliches Pflegegeld bzw. gesetzliche Leistungen. Diese Leistungen sichern jedoch nur die Grundversorgung eines Pflegebedürftigen ab. Anstehende Ausgaben für eine intensive Betreuung, Hilfsmittel im Alltag oder barrierefreies Wohnen überschreiten die finanziellen Möglichkeiten. Es entsteht eine Versorgungslücke beim Betroffenen. Diese wird umso größer, je mehr Pflegebedarf besteht. Durch die Pflegetagegeldversicherung kann diese Lücke geschlossen werden und das benötigte Geld in die finanzielle sowie selbstbestimmte Unabhängigkeit des pflegebedürftigen Menschen gesteckt werden.

Prinzip und Leistungen der Pflegetagegeldversicherung

Die Höhe der monatlichen Leistung der Pflegeversicherung orientiert sich am Pflegegrad und daran, wie bzw. wo der Erkrankte gepflegt wird.

Starre Pflegetagegeld-Tarife

Starre (statische) Tarife gehören zu den klassischen, am häufigsten vertretenen Tarifen. Abhängig von der Höhe der monatlichen Beiträge besteht ein versicherter Tagessatz im Falle der Pflegebedürftigkeit. Der Betrag des Tagessatzes wird in Pflegegrad 5 frei gewählt, wo auch 100 % des Tagessatzes gezahlt werden. In den übrigen Pflegegraden erhält der Versicherte abgestufte Leistungen, d.h. der Versicherer legt das Pflegegeld prozentual ausgehend vom Betrag in Grad 5 fest. (Grad 1: 5 % bis 20 %, Grad 2: 20 % bis 40 %, Grad 3: 50 % bis 70 %, Grad 4: 80 % bis 100 %, Grad 5: 100%).

Flexible Pflegetagegeld-Tarife

Bei flexiblen Tarifen kann der Tagessatz auch individuell pro Pflegegrad vom Versicherten festgelegt werden. Damit lässt sich auch für die niedrigen Pflegegrade 0 und 1 schon eine relativ hohe Leistung zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag erzielen.

Unverbindliche Beispielberechnung:

starrer Tarif, abgestufte Leistungen

 
  • 1x täglich benötigte Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
  • mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe
  • Zeitaufwand: mind. 90 Min. pro Tag

Pflegeumfang und Kosten

Häusliche Pflege durch Angehörige:

  • ehrenamtliche Haushaltshilfe: 455,00 €
  • Studenten (20 Std. monatlich): 200,0

 

monatliche Kosten gesamt: 655,00 €
max. gesetzliches Pflegegeld: -316,00 €
Versorgungslücke: 339,00 €

Leistung mit einer Tagegeldversicherung

Bei 30 % des versicherten Tagessatzes (z. B. 50 €) ergibt sich ein monatlicher Leistungsbetrag von 450 €:

30 Tage x 50 € x 30 % = 450 € monatlich

Die Versorgungslücke wird somit komplett geschlossen. Es bleiben sogar 111 € übrig.

  • 3x täglich Hilfe aus dem Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
  • mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe
  • Zeitaufwand: mind. 3 Stunden pro Tag

Pflegeumfang und Kosten

Häusliche Pflege durch Pflegedienst:

  • Pflegekosten: 1.040,00 €
  • Anfahrtspauschale 6–20 Uhr: 120,0
  • 3 Mahlzeiten täglich: 285,00 €
  • Putz- und Haushaltshilfe: 705,00 €

 

monatliche Kosten gesamt 2.150,00 €
max. gesetzliche Sachleistung -1.298,00 € ambulant
Versorgungslücke: 852,00 €

Leistung mit einer Tagegeldversicherung

Bei 60 % des versicherten Tagessatzes (z. B. 50 €) ergibt sich ein monatlicher Leistungsbetrag von 900 €:

30 Tage x 50 € x 60 % = 900 € monatlich

Die Versorgungslücke wird somit komplett geschlossen. Es bleiben sogar 48 € übrig.

  • rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
  • mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe
  • Zeitaufwand: mind. 5 Stunden pro Tag

Pflegeumfang und Kosten

Stationäre Pflege im Pflegeheim:

  • Pflegesatz 2.192,00 €
  • Unterkunft und Verpflegung 503,00 €
  • Investitionskosten 505,00 €

 

monatliche Kosten gesamt 3.200,00 €
max. gesetzliche Sachleistung -1.775,00 € stationär
Versorgungslücke: 1.425,00 €

Leistung mit einer Tagegeldversicherung

Bei 100 % des versicherten Tagessatzes (z. B. 50 €) ergibt sich ein monatlicher Leistungsbetrag von 1.500 €:

30 Tage x 50 € x 100 % = 1.500 € monatlich

Die Versorgungslücke wird somit komplett geschlossen. Es bleiben sogar 75 € übrig.

Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung sind nicht zweckgebunden und es wird kein Kostennachweis benötigt. Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. Somit kann der finanzielle Pflegeaufwand komplett abgefedert werden und übriges Geld in die Gesundheit, Absicherung oder einfach in die schönen Dinge des Lebens investiert werden.

Darauf solltest Du bei Deiner Pflegetagegeldversicherung achten

Leistungsumfang

  • sollte alle Pflegegrade sowie die häusliche und stationäre Pflege umfassen
  • gleiche Vergütung der Pflegeleistungen von Angehörigen sowie vom Pflegedienst
  • von Vorteil ist rückwirkender Versicherungsschutz mit geringer Wartezeit
  • geltende Versicherung auch bei Reisen innerhalt der EU
  • manche Versicherer bieten zusätzliche Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit an (z.B. 1x 50-facher Tagessatz für notwendige Umbaumaßnahmen im Haus)

Pflegetagegeld – Auszahlung

  • beachten, dass der Anbieter unabhängig von der Pflegeart zahlt (kostengünstige Anbieter beschränken ihre Tagegeld gern nur auf die  stationäre Pflege)
  • keine Auszahlungen bei Todesfall oder Kündigung der Versicherung

Beitragsbefreiungen

  • je nach Anbieter müssen im Pflegefall abhängig vom Pflegegrad weiter Beiträge gezahlt werden oder aber es wird bereits ab Pflegegrad 1 auf Beitragszahlungen verzichtet

Dynamik

  • Möglichkeit der regelmäßigen Erhöhung der vereinbarten Leistungen bei Kostensteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfungen

Kündigung

  • Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht

Gesundheitsfragen

  • bei falschen Angaben zu Vorerkrankungen geht der Versicherungsschutz verloren
  • daher auf geschlossene Ja/ Nein- Gesundheitsfragen und Ablehnungskriterien im Antragsformular achten, welche nicht zur Falschbeantwortung der Fragen führen können

Fazit zur Pflegetagegeldversicherung

Wie Du siehst, gewährleistet die Pflegetagegeld- Versicherung eine verlässliche Absicherung und deckt die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichend ab. Für weitere Fragen rund um das Thema Pflege und Versicherung, kontaktiere uns einfach telefonisch oder direkt per Mail! Wir beraten Dich gern persönlich und 100 % kostenfrei.

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