Berufsunfähigkeit kombiniert mit Altersvorsorge: Was ist dran an den Steuervorteilen? Besser Flexibilität ohne Kompromisse mit Einzelverträgen! 🤔

Finanzielle Absicherung ist ein großes Thema. Wie sorgst Du für Dein Alter vor? Was geschieht, wenn Du in Deinem Erwerbsleben berufsunfähig wirst? Diese wichtigen Fragen müssen wir uns stellen, um im Alter oder bei gesundheitlichen Problemen nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sind dabei zwei zentrale Säulen der Finanzplanung. Aber was ist besser? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Einzelvertrag abschließen, oder eine Kombination mit Altersvorsorge? In diesem Beitrag will ich Dir dabei helfen, diese knifflige Frage zu beantworten.

Berufsunfähigkeitsversicherung & Altersvorsorge: Das musst Du wissen

Bevor ich in die Details gehe, klären wir kurz die Grundlagen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dich finanziell, wenn Du durch Krankheit oder Unfall Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sie zahlt dann eine monatliche Rente aus, die Dir hilft, Deinen Lebensunterhalt bis zum regulären Renteneintritt zu bestreiten. Altersvorsorgepläne hingegen dienen dazu, Dir ein sicheres Einkommen für den Ruhestand zu garantieren. Mit regelmäßigen Einzahlungen baust Du während Deiner Arbeitszeit Kapital auf, das Dir später als Rente ausgezahlt wird.

Kombi-Produkte: Klingt gut, aber…

Genau hier setzen die Kombiprodukte an. Sie verbinden Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge in einem Vertrag. Folgende Varianten sind dabei möglich:

• Kombination BU mit einer privaten Rentenversicherung
• Kombination BU mit einer betrieblichen Altersvorsorge
• Kombination BU mit einer Rürup-/ Basisrente (häufige Kombination bei Ärzten)

Deine monatlichen Beiträge werden dann sowohl für den Fall der Berufsunfähigkeit als auch für Deine Altersvorsorge genutzt. Auf den ersten Blick klingt das nach einer tollen Sache. Anders als beim Einzelvertrag, der das reine Risiko der Berufsunfähigkeit absichert, sind hier Deine Beiträge nicht weg, solltest du nicht berufsunfähig werden. Aber Vorsicht: Ein genauerer Blick offenbart die Schwachstellen dieses Modells.

Flexibilität? Fehlanzeige!

Zunächst einmal mangelt es den Kombi-Produkten an Flexibilität. Die Zukunft ist oft unvorhersehbar. Besonders in jungen Jahren können viele Lebensereignisse, wie der eigene Hausbau, die Gründung einer Familie, der Start einer eigenen Firma oder ein Umzug ins Ausland, Änderungen in Deiner Finanzplanung erfordern. Bei einem Kombi-Produkt betrifft jede Anpassung sowohl Deine Berufsunfähigkeitsversicherung als auch Deine Altersvorsorge. Gerade aber bei der Altersvorsorge ist es essenziell, dass Du über einen langen Zeitraum konstant einzahlst, um den Zinseszinseffekt bestmöglich zu nutzen.

Steuervorteile? Nur die halbe Wahrheit!

Kombi-Produkte werden oft mit Steuervorteilen beworben. Tatsächlich kannst Du die Beiträge häufig steuerlich geltend machen. Aber Achtung: Im Fall der Berufsunfähigkeit musst Du dann einen großen Teil Deiner BU-Rente (2023 83%, ab 2040 sogar 100%) versteuern. Würdest Du Dich für eine Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge entscheiden, werden auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Um überhaupt die Beiträge steuerlich absetzen zu können, müssen zudem zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente muss lückenlos bis zur Altersgrenze für den Bezug der Altersrente reichen (aktuell 67. Lebensjahr).
  2. 50% oder mehr des Gesamtbeitrags müssen auf den Altersvorsorgeanteil im Vertrag entfallen.
 

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, drohen ggf. im Nachhinein erhebliche steuerliche Nachteile.

Entscheidest Du Dich für den Einzelvertrag (Risikoabsicherung BU) kehrt sich die steuerliche Behandlung um. Hier sind meist die gezahlten Beiträge steuerlich nicht absetzbar, da bereits durch die Beitragszahlungen in die Kranken- und Pflegeversicherung die jährlichen Höchstgrenzen der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschöpft werden. Dafür fällt häufig keine Steuer auf die Berufsunfähigkeitsrente an, da bei dieser nur der sog. „Ertragsanteil“ zu einem gewissen Teil versteuert werden muss. Oft überschreitet dieser Anteil jedoch in Summe nicht den jährlichen Grundfreibetrag, sodass in diesem Fall gar keine Steuern gezahlt werden müssen.

Hier ein Rechenbeispiel, um diese Effekte besser zu verstehen:

Angenommen ein 40 jähriger Versicherter wird im Jahr 2023 berufsunfähig und erhält nun 27 Jahre bis zu seinem 67. Lebensjahr eine BU-Rente. Dann würde die steuerliche Behandlung in etwa so aussehen:

BU kombiniert mit Basisrente Private BU (Einzelvertrag)
monatliche BU-Rente brutto 2.500 € 2.500 €
Jährliche BU-Rente brutto 30.000 € 30.000 €
zu versteuernder Anteil 24.900 € (83%) 8.400 € (28%)
Steuerlicher Abzug - 3.252 € 0 €
jährliche BU-Rente netto 26.748 € 30.000 €
monatliche BU-Rente netto 2.229 € 2.500 €

(Achtung: Diese Berechnung ist vereinfacht dargestellt und geht nicht auf alle steuerlichen Details ein, die zutreffen könnten)

Um in diesem Beispiel bei einem Kombivertrag auf die gleiche Nettorente zu kommen, müsstest Du eine BU-Rente von ca. 2.855 € pro Monat versichern (+14,2% zum Einzelvertrag). Beim Einzelvertrag würden bis zu einer Höhe der monatlichen BU-Rente von ca. 3.246 € keine Steuern anfallen, da der Grundfreibetrag von 10.908 € nicht überschritten wird.

Zwischenfazit

Durch die ungünstigere Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall bei Kombiprodukten sollte daher die monatliche Rentenleistung um ca. 15-30 % höher angesetzt werden. Das erhöht natürlich auch Deine monatlichen Beiträge.

Versteckte Kosten und eingeschränkte Möglichkeiten

Ein weiterer Haken bei Kombi-Produkten sind die Versicherungs- und Verwaltungskosten. Diese sind innerhalb kombinierter Produkte oft weniger transparent und daher schwer mit den Einzelverträgen zu vergleichen. Außerdem werden die Kosten zuerst von deinen monatlichen Beiträgen abgezogen, sodass sie Deinen Sparanteil mindern und damit auch die mögliche Verzinsung Deines Altersvorsorgekapitals (inkl. Zinsenzinseffekt).

Zusätzlich beschränken Kombi-Produkte Deine Möglichkeiten. So kannst Du zum Beispiel Dein aufgebautes Vermögen nicht vererben oder für andere Zwecke, wie den Kauf einer Immobilie, nutzen.

Die optimale Wahl des jeweiligen Anbieters

Jeder Versicherer hat seine Stärken und Schwächen, und die beste Option für eine BU-Versicherung ist möglicherweise nicht die beste Option für eine Rentenversicherung und umgedreht. Mit getrennten Verträgen hast Du die Möglichkeit, den besten Anbieter für den jeweiligen Bedarfsfall zu wählen und ggf. im zeitlichen Verlauf und bei besseren Alternativen auch auszutauschen.

Einzelverträge: Deine Entscheidung, Deine Zukunft

Im Gegensatz zu Kombiprodukten bieten Einzelverträge mehr Flexibilität und sind oft langfristig vorteilhafter. Du kannst Deine Berufsunfähigkeitsversicherung und Deine Altersvorsorge getrennt voneinander anpassen und steuern. Zudem bleibt Dein Altersvorsorgekapital von den Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt, was zu einem höheren Vermögensaufbau führen kann.

Fazit

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Wahl zwischen Einzelverträgen und Kombi-Produkten von deinen persönlichen Zielen und Umständen abhängt und viele Faktoren in Betracht gezogen werden sollten. Gerade aber beim Thema Flexibilität punktet die Variante der getrennten Absicherung beider Bereiche und hier sehe ich den größten und wichtigsten Vorteil für Dich. Wer weiß schon genau was die Zukunft bringt, und weshalb solltest Du dann bereits heute auf Flexibilität und Handlungsoptionen verzichten?

Du willst eine fundierte Entscheidung für Dich treffen und das Thema erscheint Dir zu komplex? Oder hast Du bereits einen Weg eingeschlagen und bist Dir nun unsicher, ob es der richtige für Dich war? Ich bin hier, um Dir zu helfen! Kontaktiere mich für eine persönliche Beratung und lass uns gemeinsam die beste Lösung für Deine finanzielle Zukunft finden.

Disclaimer:

Auch wenn ich steuerliche Aspekte in meiner Beratung beachte, bin ich kein Steuerberater! Kläre steuerliche Fachfragen immer mit Deinem Steuerberater ab. Ferner übernehme ich keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen mich, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Meine Blogposts stellen in keiner Art und Weise eine professionelle Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kunden-Login

Noch keinen Zugang?

Jetzt kostenlos registrieren.

In wenigen Schritten zu unserer Beratung