Ihr habt euch entschieden, als Paar zusammenzuziehen – herzlichen Glückwunsch! Das ist ein großer Schritt, der viele Veränderungen und Herausforderungen mit sich bringt. Von der Wohnungssuche über das Renovieren bis hin zum eigentlichen Umzug gibt es jede Menge zu tun. Dabei geraten Versicherungen oft in den Hintergrund. Doch gerade hier könnt ihr ordentlich Geld sparen und solltet einige Anpassungen vornehmen!
In diesem Artikel erkläre ich euch, worauf ihr achten müsst und wie ihr eure Versicherungen optimal an die neue Lebenssituation anpasst. Ob Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung – viele Policen lassen sich zusammenlegen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und finanzielle Vorteile zu nutzen. Außerdem schauen wir uns an, wie ihr eure Finanzen am besten zusammenlegt. So seid ihr bestens gerüstet für den Start in euer gemeinsames Zuhause.
Wichtige Versicherungsbegriffe, die ihr kennen solltet
Bevor ihr euch daran macht, eure Versicherungen anzupassen, ist es hilfreich, einige grundlegende Begriffe zu kennen. Das hilft dabei, die verschiedenen Optionen besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Police: Eine Police ist die Urkunde, die den Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Sie enthält alle wichtigen Details und Bedingungen des Versicherungsschutzes.
Tarif: Ein Tarif beschreibt die konkreten Bedingungen und Kosten, zu denen eine Versicherungspolice angeboten wird. Dies umfasst die Höhe der Versicherungsprämie, die Leistungen, die im Schadensfall übernommen werden, und eventuelle Zusatzoptionen. Es gibt oft verschiedene Tarife für dieselbe Versicherung, die sich in Preis und Leistungsumfang unterscheiden.
Sonderkündigungsrecht: Dieses Recht ermöglicht es euch, einen Vertrag vor Ende der regulären Vertragslaufzeit zu kündigen, oft ohne die übliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Ein Zusammenzug ist häufig ein solcher besonderer Anlass, der euch ein Sonderkündigungsrecht bei vielen Versicherungen einräumt.
Doppelversicherung vs. Partnerverträge: Eine Doppelversicherung bedeutet, dass beide Partner die gleiche Versicherung besitzen, was unnötige Kosten verursachen kann. Nehmt zum Beispiel die Hausratversicherung: Solange ihr in getrennten Wohnungen gewohnt habt, hattet ihr jeweils eure eigene Hausratversicherung. Wenn ihr nun zusammenzieht, ist nur noch eine dieser Policen notwendig. Mit einem Partnervertrag könnt ihr eine gemeinsame Police abschließen, die beide Partner abdeckt und somit Doppelversicherungen vermeidet.
Nicht nur ihr, sondern auch eure Versicherungen können zusammenziehen
Ob verheiratet oder nicht – der Trauschein spielt hier keine Rolle. Wenn ihr mit eurem Partner zusammenzieht, solltet ihr unbedingt eure Versicherungen überprüfen. Viele Versicherer bieten für Paare einen gemeinsamen Versicherungsschutz an, sodass ihr Doppelversicherungen vermeiden könnt. Durch die optimale Anpassung eurer Policen könnt ihr als Paar Geld sparen und für die Zukunft vorsorgen. Es ist jedoch ratsam, die Policen und Leistungen auch unabhängig von Partnertarifen zu prüfen, um sicherzustellen, dass ihr die besten Konditionen und Anbieter für eure Bedürfnisse findet.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung deckt alle Gegenstände in eurem Haushalt ab. Sie schützt vor Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus (nach Einbruch), Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagelschäden. Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung – eine reicht aber völlig aus. Die jüngere Police kann problemlos per Sonderkündigung beendet werden. Die ältere Versicherung bleibt bestehen und sollte an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Neue Wohnung, neue Größe, neuer Hausstand – informiert eure Versicherung über die Änderungen, damit der Wert der Gegenstände neu berechnet werden kann. Dieser basiert auf der Quadratmeterzahl der Wohnung.
Bitte beachten! Liegen der Versicherung keine korrekten Werte vor, besteht das Risiko einer Unterversicherung durch eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Im Schadenfall bleibt ihr dann auf einem Teil der Kosten sitzen.
Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt euch vor Schäden, die ihr Dritten zufügt. Um Kosten zu sparen, könnt ihr einen Partnertarif vereinbaren, bei dem die jüngere Police gekündigt und der Partner in den älteren Vertrag aufgenommen wird. Überlegt euch jedoch vorher, ob ihr nicht doch getrennte Haftpflichtversicherungen beibehalten möchtet. Wenn ihr euch als Paar gegenseitig Schaden zufügt, seid ihr mit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung nämlich nicht abgedeckt und müsst mit eurem gesamten Vermögen haften.
Bitte beachten! Sollte euer Partner Kinder in die Lebensgemeinschaft bringen oder habt ihr gemeinsame Kinder, ist eine Familienversicherung oft die bessere Wahl. Auch hier könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein wichtiger Punkt bei kleinen Kindern ist die Absicherung der Deliktunfähigkeit. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig und können für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Mit einer Familienhaftpflichtversicherung seid ihr auch gegen solche Schäden abgesichert.
Mehr Informationen dazu und zu wichtigen Versicherungen für Kinder könnt ihr auch in diesem Beitrag nachlesen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann schneller nötig werden, als man denkt, etwa nach einem Autounfall oder bei Ärger mit dem Vermieter. Ohne diese Versicherung kann eine anwaltliche Vertretung teuer werden und euch davon abhalten, euer Recht durchzusetzen. Als Paar könnt ihr hier ebenfalls Vorteile nutzen. Wenn beide Partner eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es sinnvoll, eine davon zu kündigen. Doch welche? Bei gleichen Vertragsleistungen sollte die jüngere Police aufgelöst werden. Hat die jüngere Police einen umfassenderen Schutz, sollte diese bestehen bleiben.
Nehmt euren Partner in den bestehenden Vertrag auf und sorgt dafür, dass beide als Versicherungsnehmer im Partnervertrag aufgeführt werden.
Bitte beachten! Zwei Personen in einem Vertrag können keinen Rechtsstreit untereinander über die gleiche Versicherung austragen!
Kfz-Versicherung
Wenn ihr ein gemeinsames Auto nutzt, ist es wichtig, dass die Kfz-Versicherung weiß, dass mehrere Personen das Auto fahren. Teilt der Versicherung mit, wer und wie viele Personen das Auto nutzen, um optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Und was ist mit den restlichen Versicherungen?
Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung bleiben meist separat bestehen, da sie sehr individuell zugeschnitten sind. Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Einkommen spielen dabei eine Rolle. Trotzdem bieten viele Versicherungen für Paare und Eheleute günstige Partnertarife an, bei denen ihr ebenfalls sparen könnt.
Was die Zukunft bringt, weiß niemand. Mit einer Risikolebensversicherung könnt ihr euch für den Todesfall finanziell absichern, indem ihr jeweils euren Partner oder die Kinder als Begünstigte in eure eigene Police eintragt.
Rechtliche Stellung von Partnerverträgen beachten!
Wenn ihr darüber nachdenkt, eure Versicherungen zusammenzulegen, um Kosten zu sparen, stellt sich oft die Frage, wie die rechtliche Lage bei der Kündigung solcher Verträge aussieht. Häufig wird angenommen, dass ein Partnervertrag von beiden Partnern gemeinsam unterzeichnet wird. Tatsächlich wird der Vertrag jedoch in der Regel nur von einer Person als Vertragsinhaber unterzeichnet. Dieser Vertragsinhaber hat das Recht, die Versicherung auch einseitig zu kündigen, ohne das Einverständnis des anderen Partners einholen zu müssen.
Der Lebenspartner ist bei einem Familientarif lediglich mitversichert und hat somit keinen direkten Einfluss auf den Vertrag. Sollte der Vertragsinhaber die Versicherung kündigen, endet der Versicherungsschutz auch für den mitversicherten Partner. Es ist daher wichtig, im Vorfeld genau zu klären, wer als Vertragsinhaber auftritt und welche Konsequenzen eine mögliche Kündigung mit sich bringt.
Gemeinsame Finanzen im Griff: Tipps und Modelle für Paare
Was bedeutet zusammenziehen für die finanzielle Haushaltsführung?
Das Zusammenziehen bringt nicht nur eine neue Wohnung, sondern auch die Möglichkeit, eure Ausgaben durch zwei zu teilen. Doch anfangs stellt sich oft die Frage: Mein Geld oder Dein Geld? Von wem und welchem Geld sollen die laufenden Kosten wie Miete, Stromrechnungen und Einkäufe bezahlt werden? Damit ihr den Überblick nicht verliert, ist es hilfreich, anfangs alle Ausgaben aufzulisten und eine Planung zu erstellen. So bekommt ihr ein Gefühl für eure gemeinsamen Finanzen und könnt passende Absprachen treffen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die gemeinsamen Finanzen zu regeln?
Es ist wichtig, gleich zu Beginn zu entscheiden, wie ihr eure gemeinsamen Finanzen regeln möchtet. Klare Absprachen vermeiden Missverständnisse und sorgen dafür, dass beide Partner langfristig zufrieden sind. Überlegt euch, welche Methode der Kostenverteilung am besten zu eurer Situation passt. Eine offene Kommunikation über finanzielle Erwartungen und die Analyse der eigenen finanziellen Situation sind dabei essenziell.
Hier sind verschiedene Kontenmodelle, die bei der Entscheidung helfen können:
Das Ein-Konten-Modell
Hier habt ihr nur ein gemeinsames Konto und keine privaten. Alle Einnahmen und Ausgaben werden über dieses Konto abgewickelt.
Vorteile: Einfache und übersichtliche Verwaltung der gemeinsamen Finanzen.
Nachteile: Schwieriger, eigene Ausgaben im Blick zu behalten. Finanzielle Unabhängigkeit ist schwer umzusetzen, was zu Konflikten führen kann, wenn es unterschiedliche Konsumverhalten gibt.
Das Zwei-Konten-Modell
Jeder Partner hat ein eigenes Konto, auf das sein Gehalt und seine Einkünfte fließen. Gemeinsame Ausgaben werden individuell ausgeglichen.
Vorteile: Bewahrt die finanzielle Unabhängigkeit. Kein Partner ist auf den anderen angewiesen. Unterschiede im Konsumverhalten und in den Einnahmen führen weniger zu Streit.
Nachteile: Erfordert ständige Ausgleichszahlungen und Kalkulationen, was aufwendig sein kann.
Variante – Delegierte Ausgaben: Jeder Partner ist für bestimmte Ausgaben verantwortlich. Ein Partner zahlt z. B. Miete und Strom, der andere Einkauf und Haushaltsausgaben. Dabei sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt, allerdings kann dies zu einem ungleichmäßigen Verhältnis der Ausgaben führen und zusätzliche Ausgleichszahlungen bleiben auch nicht komplett aus.
Das Drei-Konten-Modell
Jeder hat ein eigenes Konto und zusätzlich gibt es ein gemeinsames Konto für die gemeinsamen Ausgaben. Beide Partner zahlen monatlich einen vereinbarten Betrag auf das Gemeinschaftskonto ein.
Vorteile: Kombiniert persönliche finanzielle Unabhängigkeit mit gemeinsamer Verwaltung der Haushaltsausgaben. Unterschiedliche Einnahmen und Konsumverhalten können berücksichtigt werden.
Nachteile: Erfordert Disziplin bei der Überweisung der vereinbarten Beträge auf das gemeinsame Konto und ein weiteres Konto muss im Blick behalten werden. Ggf. entstehen Zusatzkosten für Kontoführung und Karten.
Variante – Einkommensabhängiger Beitrag: Statt eines festen Betrags zahlt jeder Partner einen festen Prozentsatz seines Einkommens auf das Gemeinschaftskonto ein. Dadurch werden Einkommensunterschiede besser berücksichtigt, was unter Umständen als fairer empfunden wird.
Welches Modell ist nun das Beste für euch?
Es ist wichtig zu betonen, dass es keine „richtige“ oder „falsche“ Wahl gibt, wenn es um das Kontenmodell und die Ausgabenverteilung geht. Jedes Paar sollte das Modell wählen, das am besten zu seiner Finanzsituation und seinen Bedürfnissen passt. Vielleicht kann es hilfreich sein, verschiedene Modelle auszuprobieren und anzupassen, bis man die passendste Variante für sich gefunden hat.
Startklar für den neuen Lebensabschnitt
Das Zusammenziehen bringt viele Veränderungen und finanzielle Vorteile mit sich. Überprüft und passt eure Versicherungen an, um Doppelversicherungen zu vermeiden und optimalen Schutz zu gewährleisten. Eine klare Kommunikation über Finanzen, regelmäßige Haushaltsbesprechungen und die Wahl des passenden Kontomodells helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren. Denkt daran, dass sich eure Lebenssituation im Laufe der Zeit ändern kann – bleibt flexibel und bereit für zukünftige Anpassungen.
Solltet ihr Fragen haben oder unsicher sein, welche Schritte die besten für euch sind, zögert nicht mich zu kontaktieren. So stellt ihr sicher, dass ihr bestens vorbereitet in eure gemeinsame Zukunft startet.
5 Antworten
Sehr geehrter Herr Hofmann,
Mein Ehemann und ich haben eine Doppelversicherung, seitdem wir im Januar 2021 zusammengezogen sind.
Meine Hausrat- und Haftpflichtversicherung bestand seit ca. 1972 bei der damaligen DDR-Versicherung und beinhaltete beide Versicherungsthemen in einer Versicherung. Sie wurde unverändert nach der Wiedervereinigung von der Allianzversicherung übernommen.
Mein Mann hat bei der LVM nur eine Haftpflichtversicherung. Diese hat er wegen der Doppelversicherung mit meiner Versicherung bei der LVM gekündigt. Diese lehnt jedoch seine Kündigung ab und beruft sich dabei auf einen älteren Versicherungsabschluss. Wir wollen aber meine Versicherung bei der Allianz behalten, weil sie umfangreicher ist und wenn man die Versicherungszeiten bei der DDR-Versicherung hinzuzieht, auch älter. Darauf geht aber die LVM nicht ein. Sie meint, es wäre gesetzlich so geregelt, dass immer die ältere Versicherung bestehen bleibt und das ist angeblich die bei der LVM.
Damit wird über unseren Kopf hinweg entschieden, unser Wille gilt überhaupt nicht, wir dürfen nur bezahlen.
Meine Frage: Ist das so rechtens?
Was können wir dagegen unternehmen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Ortrud Freund
Sehr geehrter Herr Hofmann,
man findet Massen an Informationen, dass Partner ihre Versicherungen zusammenlegen sollen, um Kosten zu sparen.
Nirgendwo findet man jedoch Informationen, wie das bei einer Kündigung eines solchen Vertrages aussieht.
Kann ein Partner so einen zusammen unterzeichneten Vertrag einseitig kündigen?
Auch ohne Einverständnis des anderen?
Läuft der Vertrag dann automatisch auf der anderen Person weiter?
Vielen Dank für Information
MfG
O.Eckertz
Sehr geehrter Herr Eckertz,
der Vertrag wird nicht von beiden zusammen unterschrieben, sondern nur von einer Person und dieser Vertragsinhaber kann die Versicherung auch einseitig aufheben.
Der Lebenspartner ist einem Familientarif mitversichert und hat keinen Einfluss auf diesen Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
meine Tochter möchte mit Ihrem Freund zusammenziehen. Sie bezieht aber nur eine BAföG-Vergütung von 125 € und ist noch bei mir familienversichert (Krankenversicherung). Ich habe gehört, dass, wenn die beiden zusammen ziehen, ihr Freund sie privat kranken-versichern muss. Stimmt das so?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Annette Hensler
Sehr geehrte Frau Hensler,
Ihre Tochter bleibt weiterhin bei Ihnen familienversichert, solange sich in Ihrem Status als eventuell Studentin mit dem Einkommen nichts ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Hofmann