Risikolebensversicherung Laubblätter auf dem Boden

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist im Vergleich zur Kapital- oder fondgebundenen Lebensversicherung relativ preiswert, da sie auf das Wesentliche reduziert ist – auf die Absicherung des Todesfalls und dem finanziellen Schutz Ihrer Hinterbliebenen.

Risikolebensversicherung? Welche Punkte sind bei der Versicherung wichtig?

Auch wenn es kein schönes Thema ist, sollten Sie sich doch damit auseinandersetzen: Wie sind Ihre Angehörigen finanziell versorgt, wenn Sie vorzeitig versterben sollten? Die Beantwortung dieser Frage ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihr Einkommen maßgeblich zur Versorgung der Familie benötigt wird, Sie Finanzierungen aufgenommen haben oder Angehörige finanziell unterstützen. Was wäre also, wenn neben dem persönlichen Schmerz noch finanzielle Sorgen auf Ihre potenziellen Hinterbliebenen zukämen? Hier kann eine Risikolebensversicherung ein probates Mittel sein. 

Es findet hier kein Sparvorgang statt, dafür wird in der Regel auch keine Ablaufleistung ausgezahlt. Doch deswegen sind die Beiträge für die Risikolebensversicherung nicht verschwendet, im Gegenteil: Im Ernstfall erhalten Ihre Hinterbliebenen oder die Bank nämlich die vereinbarte Versicherungssumme, sodass sie zumindest finanziell abgesichert sind.

Die Restschuldversicherung ist ein Versicherungsprodukt, dass Kreditnehmer und Kreditgeber gleichermaßen gegen einen Ausfall schützt.

Die Wichtigkeit einer solchen Darlehensabsicherung wird besonders bei einer Immobilienfinanzierung sichtbar: Stirbt der Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit, so kann eine Restschuldversicherung die Kreditraten weiterhin bezahlen.

Eine Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung ist laut den Experten von Stiftung Warentest (s. Finanztest 04/2012) die empfohlene Form der Kreditabsicherung.

Eine Risikolebensversicherung verspricht die preiswerte Absicherung für Familienangehörige im Todesfall. Jedoch fällt bei der Auszahlung der Versicherungssumme Erbschaftssteuer an. Diese Steuer können Sie sparen.

Bereits bei geringen Beiträgen zur Versicherung kann man eine hohe Todesfallsumme vereinbaren. Doch wenn es zur Auszahlung kommt, dann greift auch das Finanzamt zu.

Gerade für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften kann dies zu Geldeinbußen führen, denn der Steuerfreibetrag bei unverheirateten Paaren beträgt nur 20.000 Euro (Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro).

Wenn Sie diese Steuer umgehen möchten, sollten Sie nicht Ihr eigenes Leben versichern, sondern das Ihres Partners und dieser sollte wiederum Ihr Leben versichern (über Kreuz).

Die verbundene Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die das Leben von zwei oder auch mehreren Personen absichert. Diese Vorsorgeform hat einen großen Vorteil: Es wird lediglich ein Vertrag abgeschlossen. Für diesen Vertrag fallen auch nur einmalige Gebühren und Prämien an. Häufig findet diese verbundene Risikolebensversicherung bei Eheleuten oder Geschäftspartnern Anwendung.

Risikolebensversicherung online vergleichen

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Sie können die Risikolebensversicherung an den konkreten Bedarf anpassen: Zur Absicherung Ihrer Angehörigen vereinbaren Sie eine fixe Versicherungssumme, die wenigstens das Drei- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens abdecken sollte und im Falle Ihres Todes an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Wollen Sie eine Finanzierung absichern, können Sie die Versicherungssumme entweder linear oder annuitätisch fallen lassen, sodass die Bank zu jedem Zeitpunkt die noch offene Kreditsumme ausgeglichen bekäme. Die Laufzeit sollte ebenfalls individuell gestaltet werden: Wahlweise lassen Sie den Vertrag dann enden, wenn Ihre Angehörigen nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind oder der Kredit zurückgezahlt ist. Paare können mit einer intelligenten überkreuz-Konstruktion die steuerliche Situation optimieren: Partner A versichert Partner B – und umgekehrt. In diesem Fall entfällt nämlich die Erbschaftssteuer, die bei Verträgen, bei denen Sie selbst versicherte Person sind, anfallen würde. Wichtig ist doch, dass im Falle eines Falles ausreichend Kapital zur Verfügung steht, um die definierten Ziele zu erreichen.

Der Leistungsfall ist bei einer Risikolebensversicherung klar umrissen: Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Da die Sterberisiken grundsätzlich vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängen, wird bei der Beantragung einer Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sollten Sie bereits gravierende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, kann der Versicherer einen Risikozuschlag zum Ausgleich erheben – oder Ihren Antrag ablehnen.

Es kann in einigen Fällen zur Leistungsverweigerung kommen, zum Beispiel, wenn die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit verstirbt. Darüber hinaus muss die Todesursache vollständig geklärt sein: Bei einer Fremdeinwirkung müssen die Ermittlungen erfolgreich sein, um eine Auszahlung zu erreichen. Sollte eine bezugsberechtigte Person verantwortlich sein, wird es keine Auszahlung geben. Ebenso schwierig ist die Situation bei einem Suizid der versicherten Person innerhalb der ersten drei Jahre ab Vertragsbeginn. Darüber hinaus wird in der Regel ein psychologisches Gutachten angefordert.

Grundsätzlich kann eine bedarfsgerecht vereinbarte Risikolebensversicherung vor allem Familien und Paaren ein hohes Maß an Sicherheit bringen: Einerseits kann auf diese Weise das Familieneinkommen auch für den Ernstfall, andererseits die Rückzahlung von Krediten gewährleistet werden – und das zu einem exzellenten Preis-Leistungverhältnis. Doch auch für Unternehmen empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung, um beispielsweise den Ausfall eines Geschäftsführers oder wichtigen Knowhow-Trägers abzusichern und so ausreichend Mittel zur Einstellung einer Fachkraft zur Verfügung zu haben. Auch in puncto Finanzierung spielt die Risikolebensversicherung eine wichtige Rolle: Banken verlangen diese zusätzliche Sicherheit in der Regel von Geschäftsführern oder Inhabern, um die Rückführung der Kredite sicherzustellen.

In wenigen Schritten zu Ihrer kostenfreien Beratung

Kunden-Login

Noch keinen Zugang?

Jetzt kostenlos registrieren.

In wenigen Schritten zu unserer Beratung