Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Die Pläne des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) sehen genau das vor: Ab 2020 sollen Selbstständige in Deutschland gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Die Gründe sind triftig, das Thema Altersarmut steht bedrohlich im Raum. Und doch gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie im Folgenden nachlesen können.

Mit Hubertus Heil setzt sich der Bundesarbeitsminister für eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Deutschland ein. Noch in diesem Jahr sollen entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht werden. Und das aus gutem Grund: Derzeit sollen in Deutschland rund drei Millionen selbstständig Tätige über eine nicht ausreichende Altersversorgung verfügen. Ob dies allerdings an der fehlenden Rentenversicherungspflicht liegt, wie es argumentiert wird, ist eine andere Frage. Fakt ist jedoch, dass viele Selbstständige ihre finanzielle Versorgung im Alter bislang nicht im Griff haben, auch wenn sich über Details trefflich streiten lässt. Die Gründe jedoch sind vielfältig, es lohnt sich, dies näher zu beleuchten.

Wie viel Vorsorge ist für Selbstständige ausreichend?

Es wird also von Selbstständigen zu wenig vorgesorgt – warum? Einerseits darf die finanzielle Belastung nicht unterschätzt werden, insbesondere Kleinunternehmen können sich hier schwertun. Startups wiederum haben dieses Thema nicht oder nicht ausreichend auf dem Schirm – dazu ist doch vermeintlich noch so lange Zeit. Doch das größere Problem dürfte sein, dass das notwendige Maß an Vorsorgeaufwand nicht richtig eingeschätzt wird: Wie viel sollten Selbstständige monatlich anlegen, um auch im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard weiter genießen zu können? Hier gibt nur eine fundierte Rentenberechnung Auskunft.

Das Erstaunliche ist die Größe der Lücke, die bei der Beantwortung dieser Frage zwischen der echten Realität und der individuellen Wahrnehmung aufklafft: Der Aufwand für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge wird dramatisch unterschätzt. Wollen Selbstständige lediglich das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung, also etwas unter 50 Prozent des aktuellen Netto-Einkommens erreichen, müssen sie bereits erhebliche Beträge in die geeigneten Instrumente investieren. De facto reicht das aber bei Weitem noch nicht aus, sollen im Alter nicht drastische Abstriche am eigenen Standard gemacht werden. Genau dieses Problem greift Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, entsprechende Absichten waren bereits im Koalitionsvertrag formuliert worden. Sollte es nun also zur Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Deutschland kommen, müssen diese belegen, dass sie ausreichend Vorsorge für ihren Ruhestand getroffen haben. Ist dies der Fall, ist die Rentenversicherungspflicht bereits erfüllt.

Wie soll die Rentenversicherungspflicht umgesetzt werden?

Grundsätzlich sollen Selbstständige aber eigenständig entscheiden können, wie und wo sie für ihr Alter ansparen. Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch geeigneten Instrumente der privaten Altersvorsorge werden demnach anerkannt, können diese in ausreichendem Maße belegt werden. Es ist wohl im Gespräch, dass in erster Linie die Basis- bzw. Rürup-Rente vom Gesetzgeber anerkannt wird. Das liegt auch auf der Hand, denn diese private Altersvorsorge-Variante ähnelt der gesetzlichen Rentenversicherung am meisten und wird entsprechend steuerlich begünstigt. Sie lässt sich mit entsprechend zertifizierten Tarifen umsetzen, die eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen müssen. Der Vorteil: Selbstständige können die Beitragszahlung relativ flexibel gestalten. Zeichnet sich zum Beispiel gegen Jahresende ein relativ hoher Gewinn ab, können Selbstständige ihre Steuerlast mit einer zusätzlichen Einmalzahlung bis zur jeweils geltenden Höchstgrenze reduzieren.

Gut gemeint, aber auch gut gemacht?

Der Bedarf ist klar: Selbstständige sollen frühzeitig und eigenständig dafür sorgen, dass sie im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und dann jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Derzeit sind wohl rund eine Million Selbstständige zur Beitragszahlung in die in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet, in erster Linie sind das Rechtsanwälte, Apotheker oder selbstständige Hebammen. Rund 3,7 Prozent der einst selbstständig Tätigen erhielt 2016 Leistungen aus der Grundsicherung (Alterssicherungsbericht 2016). Im Vergleich zu den Arbeitnehmern ist das fast das Doppelte – die Initiative des Bundesarbeitsministers ist also durchaus nachzuvollziehen. Hier ist viel Aufklärung notwendig, um eine Trendwende zu schaffen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, ist die Einführung der Rentenversicherungspflicht durchaus sinnvoll: Wer nicht eigenständig ausreichend vorsorgt, muss also in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Abzuwarten sind die konkreten Zahlen, die sicher mit dem Reformvorschlag auf den Tisch kommen.

Fazit: Eigenständig und überlegt vorsorgen – ein Muss für Selbstständige

Angesichts der erschreckenden Zahlen zur Altersarmut bei ehemaligen Selbstständigen liegt es auf der Hand, dass der Bundesarbeitsminister reagieren muss: Ab 2020 sollen selbstständig Tätige in Deutschland zur Rentenversicherung verpflichtet werden. Es sei denn, Sie haben schon ausreichen privat vorgesorgt, dann müssen Sie auch nicht zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sobald die konkreten Pläne des von Hubertus Heil verantworteten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorliegen, sollten Sie daher prüfen: Reicht Ihre Vorsorge aus, ist alles in Ordnung. Klaffen noch Lücken, sollten Sie aufstocken – insbesondere die Rürup-Rente kommt für Sie in Frage. Hier profitieren Sie zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, die Sie ganz gezielt beeinflussen können. Sollten Sie das Thema ignorieren, landen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch das ist kein Problem, denn letztendlich ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie im Alter ohne ein zusätzliches Einkommen Grundsicherung beziehen werden. Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Sie Informationen zu in Frage kommenden Tarifen, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

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