Zur Geschichte und der Entwicklung unseres staatlichen Rentensystems haben wir Dir im ersten Teil unseres Beitrages „Die Rentenlüge“ bereits viele Informationen gegeben.
Zum nachlesen des Teil 1 gelangst Du hier: Die Rentenlüge Teil 1. Traust Du dem staatlichen Rentenversprechen noch?
Renteninformation und Rentenbescheid, Steuer und Kaufkraft
Die Begrifflichkeiten Rentenbescheid und Renteninformation werden sehr gerne verwechselt: Bezeichnet erstere verbindlich Deine Rentenbezüge, wenn Dein Renteneintritt bevorsteht, informieren Dich die jährlichen Schreiben lediglich zum aktuellen Stand Deiner Anwartschaften. Diese werden mit den aktuellen Faktoren hochgerechnet, um die beim Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze, die ja sukzessive steigt, zu erwartende Altersrente zu prognostizieren – nicht mehr. Zugrunde gelegt werden dafür die Beitragszahlungen, die Du durchschnittlich innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre geleistet hast. Sollten sich hier Veränderungen ergeben, beispielsweise durch Jobverlust oder Krankheit, können die naturgemäß gar nicht berücksichtigt sein. Diese Renteninformationen werden jährlich von der Rentenversicherung verschickt und sollen lediglich eine Orientierung zum bisher Erreichten in puncto Anwartschaften für eine Altersrente und eine Erwerbsminderungsrente geben.
Erhältst Du also deine Renteninformation, solltest Du Dir zunächst vergegenwärtigen: Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte, von denen sowohl die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung als auch eventuell fällige Steuern abzuziehen sind. Darauf wird zwar hingewiesen, allerdings lassen sich viele Rentenversicherte zunächst von den vermeintlich guten Zahlen blenden. Im Übrigen wirst Du ab Deinem 55. Geburtstag statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft erhalten – alle drei Jahre, wenn du wenigstens fünf Beitragsjahre zurückgelegt hast. Hier ist dann nicht nur der komplette Verlauf aufgelistet, sondern es sind auch alle Anwartschaften detailliert ausgeführt.
Deine Renteninformation im Überblick
Die erste Seite enthält rechts eine Übersicht mit drei verschiedenen Beträgen, nämlich
- die aktuelle Höhe einer Erwerbsminderungsrente,
- den bisher erworbenen Rentenanspruch, der jedoch erst bei Erreichen Deiner Regelaltersrente zur Auszahlung käme, sowie
- die prognostizierte Rente zum Renteneintritt, solltest Du die Beiträge wie in den letzten fünf Jahren weiter bezahlen.
Im laufenden Text erfährst Du dann, wie sich Deine Rente bei jährlichen Anpassungen von 1,0 oder 2,0 Prozent entwickeln könnte. Für viele Versicherte erlischt an dieser Stelle das Interesse, fühlen sie sich doch relativ sicher. Allerdings übersehen sie dabei, dass einerseits aktuell 10,4 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung und nochmals bis zu 15 Prozent Steuern abzuziehen sind und andererseits die Inflation nicht zu unterschätzen ist – hier findet sich lediglich ein kleiner Hinweis auf den Kaufkraftverlust. Derzeit ist die Inflationsrate zwar ausgesprochen niedrig, aber selbst 1,0 Prozent Verlust jährlich schmälern über die Jahrzehnte bis zum Rentenbeginn den tatsächlichen Wert der Altersrente erheblich. Sich auf die jährlichen Rentenanpassungen zu verlassen, dürfte sich ebenfalls als wenig tragfähig erweisen. Oft genug mussten die Rentner sogenannte Null-Runden über sich ergehen lassen, weil die Finanzierung nicht gesichert werden konnte. Darüber hinaus wird sich die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus auswirken, Du musst hier durchaus einen Verlust von 12 bis 18 Prozent einplanen.
Das Ergebnis: Viele der heute durchschnittlich Verdienenden werden ihren Lebensabend wohl mit einer Rente auf Grundsicherungsniveau bestreiten müssen. Da hilft nur eines, nämlich den Fakten ins Auge sehen, die Renteninformation richtig lesen und vor allem ausreichend und intelligent für das Alter vorsorgen.
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2 Antworten
Grüss Gott,ich bin 1961 geboren.. und werde im Sept.2024 /63 Jahre alt.
Ich habe ca.30,5 Jahre in DE im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Jetzt lebe ich seit 2020 in Östereich..und arbeite als Aushilfykraft wo es gerade möglich ist. Parallel dazu bin ich bereits 2022 in Österreich pensioniert worden wegen meines Alters (61Jahre).
Im Dezember 2024 werde ich 33,5 Jahre voll haben.
Kann ich von Deutscher Seite die Rente beantragen auch wenn es noch keine 35 Jahre sind?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anthoula,
das ist leider eine Fachfrage an die deutsche Rentenversicherung, die ich nicht beantworten kann. Wende dich gern an eine entsprechende Beratungsstelle in deiner Nähe. Dort wird man dir sicherlich helfen können.
Viele Grüße vom Blogteam