Paar zieht zusammen, Versicherung und Ersparnisse bei gemeinsammer Wohnung

Was ändert sich, wenn Ihr zusammenzieht? Aus Zwei mach Eins!

Wenn Ihr Euch als Paar dafür entscheidet, gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen, so warten viele Veränderungen und neue Herausforderungen auf Euch. Von der Wohnungssuche über das Renovieren bis hin zum Umzug – die Liste der Absprachen und Besorgungen ist lang und das Thema Versicherungen steht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an oberster Stelle. Es sollte jedoch nicht ganz von der Liste gestrichen werden, denn das Führen eines gemeinsamen Haushaltes bringt viele finanzielle Vorteile mit sich. Worauf Ihr achten solltet und wie Ihr am besten sparen könnt, erkläre ich Euch in diesem Artikel.

Versicherungs-Begriffe die Ihr vorab kennen solltet

Police

Eine Police bezeichnet die Urkunde über den Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer.

Sonderkündigungsrecht

Dieses Recht ermöglicht Euch, einen Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit, quasi ohne Einhaltung bzw. mit verkürzter Kündigungsfrist, zu kündigen. Es kann vertraglich vereinbart werden oder sich aus einem Gesetz ableiten lassen. Bei einem Zusammenzug habt Ihr bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und kündigt in diesem Falle aus besonderem Anlass.

Doppelversicherung vs. Partnerverträge

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn beide von Euch die gleiche Versicherung besitzen. Um diese zu einer gemeinsam nutzbaren Versicherung zusammenzuschließen, besteht die Möglichkeit eines Partnervertrags. Dieser sichert beide Partner in einem Vertrag ab.

Nicht nur Ihr, sondern auch Eure Versicherungen können zusammenziehen

Ob verheiratet oder nicht – der Trauschein spielt hier keine Rolle. Wer mit seinem Partner zusammenzieht, dem rate ich, seine Versicherungen zu überprüfen. Viele Versicherer bieten für Paare einen gemeinsamen Versicherungsschutz an. Somit können Doppelversicherungen vermieden werden. Bei den folgenden Policen könnt Ihr, durch optimale Anpassung, als Paar Geld sparen und somit für die Zukunft vorsorgen.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung beinhaltet alle Gegenstände, die in Deinem Haushalt vorhanden sind, unabhängig davon, ob sie Dir, einem Freund oder Deinem Partner gehören. Diese werden für den Fall von Einbruchdiebstahl,  Raub, Vandalismus (nach Einbruch), Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden usw. von der Hausratpolice abgedeckt. Durch einen Zusammenzug gelten somit oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung, wobei eine genügen würde. Kein Problem, denn in der Regel kann die jüngere Police reibungslos gekündigt werden. Die ältere Hausratsversicherung bleibt bestehen und sollte an die neuen Begebenheiten angepasst werden. Neue Wohnung, neue Größe, neuer Hausstand – sollte dies der Fall sein, wäre es von Nöten, Deine Versicherung über die Neuerungen in Kenntnis zu setzen, da nun der Wert der Gegenstände erneut berechnet werden muss. Dies wird an der Quadratmeterzahl der Wohnung festgemacht.

Bitte beachten

  • Liegen Deiner Versicherung keine korrekten Werte vor, besteht das Risiko einer Unterversicherung durch eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Kommt es zum Schadenfall, bleibst du somit auf einem Teil der Kosten sitzen und musst selbst dafür aufkommen.
  • Hier könnt Ihr Euer Sonderkündigungsrecht nutzen.

Haftpflichtversicherung

Bei der Privathaftpflichtversicherung wirst du gegen Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Um Kosten zu sparen, besteht auch hier die Möglichkeit, einen Partnertarif  zu vereinbaren. Hierzu wird mit Absprache Deiner Versicherung Dein Partner in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Ihr solltet Euch vorher Gedanken machen bzw. abwägen, welche Haftpflichtversicherung bestehen bleiben sollte oder ob ihr vielleicht doch jeder für sich versichert bleiben wollt. Denn solltet Ihr Euch als Paar gegenseitig Schaden zufügen, so wärt ihr mit einer zusammengelegten Haftpflichtversicherung nicht mehr versichert und haftet unbeschränkt mit Eurem gesamten Vermögen.

Bitte beachten

  • Sollte Euer Partner Kinder mit in die Lebensgemeinschaft bringen oder gemeinsame Kinder mit in die neue Wohnung einziehen, so wäre für Euch eine Familienversicherung die bessere Wahl.
  • Auch hier besteht die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Rechtsschutzversicherung

Schneller als gedacht, kann man auf eine Rechtsschutzversicherung angewiesen sein. Beispielsweise nach einem Autounfall, bei Schadensersatzforderung oder bei Ärger mit Deinem alten oder neuen Vermieter. Deine Vertretung durch einen Anwalt im Falle eines Rechtsstreits kann ohne Rechtsschutzversicherung ziemlich teuer werden und Dich sogar daran hindern, Dir Dein Recht überhaupt mit Deinen finanziellen Mitteln gerichtlich einfordern zu können.

Als Paar könnt Ihr auch bei dieser Versicherung nach dem Zusammenziehen Vorteile für Euch herausschlagen. Solltet Ihr beide über eine solche Versicherung verfügen, wäre es clever, eine der beiden Versicherungspolicen zu kündigen. Doch welche? Bei gleichen Vertragsleistungen gilt es, die jüngere der beiden Rechtsschutzversicherungen aufzulösen. Sollte die jüngere Police jedoch einen umfassenderen Versicherungsschutz beinhalten, darf diese bestehen bleiben.

Somit könnt Ihr Euren Partner in den bestehenden Vertrag aufnehmen und beide sollten als Versicherungsnehmer im Partnervertrag aufgeführt werden.

Bitte beachten

  • 2 Personen in 1 Vertrag können einen Rechtsstreit untereinander nicht über die gleiche Versicherung austragen.

Kfz-Versicherung

Auf eine gemeinsame Wohnung folgt auch häufig ein gemeinsames Auto. Jedoch ist es für die Kfz-Versicherung wichtig zu wissen, dass Ihr das Auto zusammen nutzen wollt bzw. wer und wie viele Personen das Auto insgesamt fahren. Die Anzahl und weiteren Daten der Fahrer sind der Versicherung mitzuteilen, um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.

Und was ist mit den restlichen Versicherungen?

Versicherungen wie z. B. Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung bleiben meist für jeden von Euch separat bestehen, da es sich um sehr individuell zugeschnittene Versicherungen handelt. Das Alter, der Gesundheitszustand, der Beruf sowie das Einkommen spielen hierbei eine Rolle.

Jedoch bestehen bei vielen Versicherungen für Paare und Eheleute günstige Partnertarife, bei denen Ihr also auch sparen könnt.

Was bringt die Zukunft? Wer weiß das schon?! Mit einer Risikolebensversicherung könnt Ihr Euch für den Todesfall finanziell absichern, indem Ihr jeweils Euren Partner oder die Kinder als Begünstigten in Eure eigene Police eintragt.

Mehr Budget im Portemonnaie

Nicht nur die neue Wohnung, sondern auch Eure Ausgaben können nun erfreulicherweise durch Zwei geteilt werden. Doch anfangs fragt Ihr Euch vielleicht doch noch: Mein Geld oder dein Geld? Von wem und welchem Geld sollen die laufenden Kosten wie z.B. Miete, Stromrechnungen und Einkäufe bezahlt werden? Damit Ihr hierbei nicht den Überblick verliert, bietet sich zu allererst das Führen eines Haushaltsbuches an. Ihr bekommt damit ein Gefühl für Eure Ausgaben und könnt die Kosten gut kontrollieren und kalkulieren.

Für die Kostenteilung habt Ihr nun mehrere Möglichkeiten:

  1. 50 : 50
    alle Ausgaben werden unter Euch beiden gleichermaßen aufgeteilt
  2. Einkommensabhängig
    bei stark unterschiedlichen Einkommen und der unter Euch getroffenen Absprache zahlt der besser Verdienende zunächst einen höheren Anteil
  3. Gemeinschaftskonto
    von einem gemeinsamen Konto können alle Kosten bezahlt werden

Es empfiehlt sich hierbei ein neues Girokonto zu eröffnen, statt ein vorhandenes Konto von Euch für gemeinsame Ausgaben zu verwenden.

Viele Banken bieten nahezu kostenlose Formen der Gemeinschaftskonten für Verheiratete aber auch Unverheiratete an. Eure alten Konten können für Eure individuellen und persönlichen Zwecke, und damit Eure Privatsphäre, bestehen bleiben und das neue Konto für Ausgaben, welche mit der Wohnung zu tun haben, genutzt werden. Zu empfehlen ist hierbei das sogenannte „Oder- Gemeinschaftskonto“. Ihr zahlt beide Eure abgesprochenen Beträge ein und könnt dann auch beide auf das Konto problemlos zugreifen.

Ihr erspart Euch somit mühseliges Auseinanderklamüsern der Einnahmen und Ausgaben sowie das ständige Hin- und Her- Überweisen  für alles, was mit der Wohnung zu tun hat. Mit dieser Möglichkeit könnt Ihr Eure gemeinsamen Träume, Wünsche und Ziele verfolgen und trotzdem Eure Freiheit und Sicherheit genießen. Damit steht Eurer Zukunft und dem nächsten Pärchenurlaub nun nichts mehr im Wege.

5 Antworten

  1. Sehr geehrter Herr Hofmann,
    Mein Ehemann und ich haben eine Doppelversicherung, seitdem wir im Januar 2021 zusammengezogen sind.
    Meine Hausrat- und Haftpflichtversicherung bestand seit ca. 1972 bei der damaligen DDR-Versicherung und beinhaltete beide Versicherungsthemen in einer Versicherung. Sie wurde unverändert nach der Wiedervereinigung von der Allianzversicherung übernommen.
    Mein Mann hat bei der LVM nur eine Haftpflichtversicherung. Diese hat er wegen der Doppelversicherung mit meiner Versicherung bei der LVM gekündigt. Diese lehnt jedoch seine Kündigung ab und beruft sich dabei auf einen älteren Versicherungsabschluss. Wir wollen aber meine Versicherung bei der Allianz behalten, weil sie umfangreicher ist und wenn man die Versicherungszeiten bei der DDR-Versicherung hinzuzieht, auch älter. Darauf geht aber die LVM nicht ein. Sie meint, es wäre gesetzlich so geregelt, dass immer die ältere Versicherung bestehen bleibt und das ist angeblich die bei der LVM.
    Damit wird über unseren Kopf hinweg entschieden, unser Wille gilt überhaupt nicht, wir dürfen nur bezahlen.

    Meine Frage: Ist das so rechtens?
    Was können wir dagegen unternehmen?
    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichem Gruß
    Ortrud Freund

  2. Sehr geehrter Herr Hofmann,

    man findet Massen an Informationen, dass Partner ihre Versicherungen zusammenlegen sollen, um Kosten zu sparen.
    Nirgendwo findet man jedoch Informationen, wie das bei einer Kündigung eines solchen Vertrages aussieht.
    Kann ein Partner so einen zusammen unterzeichneten Vertrag einseitig kündigen?
    Auch ohne Einverständnis des anderen?
    Läuft der Vertrag dann automatisch auf der anderen Person weiter?

    Vielen Dank für Information
    MfG
    O.Eckertz

    1. Sehr geehrter Herr Eckertz,

      der Vertrag wird nicht von beiden zusammen unterschrieben, sondern nur von einer Person und dieser Vertragsinhaber kann die Versicherung auch einseitig aufheben.

      Der Lebenspartner ist einem Familientarif mitversichert und hat keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

      Mit freundlichen Grüßen
      Mike Hofmann

  3. Sehr geehrter Herr Hofmann,
    meine Tochter möchte mit Ihrem Freund zusammenziehen. Sie bezieht aber nur eine BAföG-Vergütung von 125 € und ist noch bei mir familienversichert (Krankenversicherung). Ich habe gehört, dass, wenn die beiden zusammen ziehen, ihr Freund sie privat kranken-versichern muss. Stimmt das so?
    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Annette Hensler

    1. Sehr geehrte Frau Hensler,

      Ihre Tochter bleibt weiterhin bei Ihnen familienversichert, solange sich in Ihrem Status als eventuell Studentin mit dem Einkommen nichts ändert.

      Mit freundlichen Grüßen
      Mike Hofmann

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