Privatpatient und gesetzlich krankenversichert - Das Kostenerstattungsprinzip für jedermann

Privatpatient und gesetzlich krankenversichert – Das Kostenerstattungsprinzip für jedermann

Die Vorteile des Daseins als Privatpatient sind den meisten Bundesbürgern nur allzu bekannt:

Schnellere und unkompliziertere Terminvergabe beim Haus- oder Facharzt, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und das erhebende Gefühl sich vom Pöbel der gesetzlich Krankenversicherten lossagen zu können.

Mit diesen mitunter sehr drastischen Klischeebildern wird der Kampf um die Bürgerversicherung geführt.

Fern von der rudimentärsten Ausprägung einer versachlichten und rational geführten Debatte werden Feindbilder gemalt und der Privatpatient als Inbegriff von Zweiklassenmedizin und einem außer Kontrolle geratenem Kapitalismus angeführt.

Völlig konträr zu diesen Argumenten, die die angebliche Übervorteilung der GKV- Patienten beweisen sollen, erscheinen immer wieder Berichte über massive Beitragssteigerungen in der Krankenvollversicherung, PKV-Tarife mit minimalistischen Leistungskatalogen und Altersarmut durch ungenügend gebildete Alterungsrückstellungen.

Die PKV – ein Hort des Bösen, möchte man annehmen.

Im Streit um die Ausgestaltung des deutschen Gesundheitssystems sind die Gräben tief und die Fronten verhärtet. Immer öfter scheint es bei dieser Diskussion mehr um Ideologie und Gesinnung als um das Wohl des Versicherten zu gehen.

Jahr für Jahr stehen Menschen vor der Entscheidung, welches Konzept der Gesundheitsversorgung für sie geeigneter wäre. Viel zu oft sind dann Bauernweisheiten und Behauptungen das Maß aller Dinge und hochindividuelle Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis werden zum wegweisenden Faktor.

Die fehlende Präsenz eines Fachmanns bei der Wahl einer lebenswichtigen Absicherung wird zu häufig in Kauf genommen. Aufgrund dessen ist vielen auch nicht bewusst, wie groß ihr Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Krankenversicherung tatsächlich ist.

Die bunte Tarifwelt der privaten Krankenversicherer bleibt dabei genauso wenig erforscht wie die in einigen Punkten doch recht großen Leistungsunterschiede zwischen den gesetzlichen Kassen. Die meisten Versicherten würden wohl am liebsten die Leistungen eines exzellenten Krankenvolltarifes mit der Sicherheit der gesetzlichen Krankenkasse vereinen.

Der Weg in die PKV bleibt den meisten jedoch ohnehin versperrt: nicht verbeamtet, nicht selbstständig, nicht angestellt und über Beitragsbemessungsgrenze verdienend. Genau so kann die Gesundheitsprüfung zu einem unüberwindbaren Hindernis werden und der Weg in die gesetzliche Regelversorgung scheint der einzig gangbare.

Andere scheuen die PKV, da sie Angst vor fehlender Beitragsstabilität haben oder sich ihrer Einkommensentwicklung ungewiss sind. Auch dann darf sich die GKV über neuen Zustrom freuen.

Dennoch ist die Krankenkasse nicht die Endstation, denn es gibt einen Weg als gesetzlich Versicherter trotzdem Privatpatient zu werden.

Das Sachleistungsprinzip der GKV wird hierbei in das Kostenerstattungsprinzip umgewandelt, welches aus der PKV bekannt ist.

Wenn ein gesetzlich Versicherter zum Arzt geht, so werden die Behandlungskosten direkt mit seiner Krankenkasse abgerechnet. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Patient wünscht, für die Dienstleistung der Behandlung ein Vertragsverhältnis direkt mit dem Arzt einzugehen.

Dann bekommt er, ganz in PKV- Manier, eine Rechnung ausgestellt.

Die kann er wiederum bei seiner Krankenkasse einreichen, welche damit das Leistungsprinzip umstellt und jene Kosten erstattet, welche im Sachleistungsprinzip auch erstattet worden wären.

Der Differenzbetrag kann nun selbst getragen werden oder aber an eine Krankenzusatzversicherung weitergereicht werden.

Bei vielen Krankenkassen muss die Umstellung mithilfe entsprechender Formulare zuvor beantragt werden. Durch diese Verbindung zwischen GKV und PKV werden die Vorteile beider Systeme vereint.

Zudem ist dieses Absicherungskonzept flexibel. Das Sachleistungsprinzip in der GKV kann jederzeit wieder „aktiviert“ werden. Wer beim Arztbesuch seine Chipkarte zückt, wird entsprechend über dieses Prinzip abgerechnet.

Die Krankenzusatzversicherung kann gekündigt werden, wenn Beiträge zu weit steigen oder die zusätzliche Absicherung schlichtweg nicht mehr benötigt wird, ohne dass der Betroffene im Regen steht.

Das einzige Manko sind wohl Verwaltungskosten von bis zu 10 %, die bei den Krankenkassen durch die verkomplizierten Abrechnungen der Aufwendungen entstehen. Des Weiteren kann das Kostenerstattungsprinzip auf die einzelnen Teilbereiche „ambulant“, „stationär“ und „dental“ beschränkt werden.

Besonders bei Fachärzten macht diese Besserversorgung Sinn, denn hier sind die Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV am deutlichsten.

Allein einen Facharzttermin als GKV- Patient und ohne Intensivüberweisung in relativer Zeitnähe zu bekommen, ist ein zunehmend schwieriges Unterfangen.

Für den Makler hat dieses Prinzip der Vereinigung beider Systeme den entscheidenden Vorteil, dass er das Krankenversicherungsgeschäft, dass bei einem nicht spezialisierten Vermittler zumeist spürbar hinter Leben- und Sachversicherungen zurückfällt, in Teilen seines Bestandes intensivieren kann, welches vorher aus rein gesetzlichen oder zeichnungspolitischen Gründen des Versicherers gar nicht in Betracht gekommen wäre.

Es gilt jedoch zu beachten, dass ein möglichst umfassender Zusatztarif gewählt wird, der auch wirklich alle Kosten trägt. Sonst wird der Ausflug in die Welt der Privatversicherten zu einem wenig vergnüglichen Trip. Hier lauern erhebliche Haftungsrisiken für den Makler.

Der Leistungskatalog der GKV sollte also gründlich mit dem Krankenzusatztarif abgestimmt werden.

Besondere Vorsicht ist bei Privatärzten geboten, welche keine Kassenzulassung besitzen. Hier leistet die GKV auch in der Kostenerstattung nicht. Es ist daher mit dem Mandanten abzusprechen, ob er wirklich geneigt ist, entsprechende Mediziner aufzusuchen.

Sollte dies der Fall sein, gibt es einige wenige Tarife, welche auch in diesem Falle fast die gesamten Behandlungskosten übernehmen.

Alles in allem ist die Kombination von GKV und PKV für viele Menschen in Deutschland die einzige Möglichkeit eine Gesundheitsversorgung zu erhalten, welche über der Regelversorgung liegt. Dementsprechend ist das Kundenpotenzial im heiß umkämpften Krankenversicherungsmarkt, der sich dann nicht auf ca. 9 Millionen Krankenvollversicherte beschränkt, sehr hoch.

Artikel von Tristan Süß

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