Krankentagegeld - Das Wichtigste für Deine Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeld – Das Wichtigste für Deine Krankentagegeldversicherung

Krankheiten, besonders langwierige, sind Lehrjahre der Lebenskunst und der Gemütsbildung.

Krank ist jeder hin und wieder – das ist klar. Doch was tun, wenn Rückenschmerzen durch langes kontinuierliches Sitzen am Arbeitsplatz, psychische Krankheiten durch zu viel Stress oder gar Unfälle einem das Arbeiten für eine längere Zeit unmöglich machen? Auch wenn es zunächst unwahrscheinlicher erscheint, als man denkt – Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum führt zu einer bedeutenden finanziellen Lücke. Wie es genau zu dieser Lücke kommt, wie Du diese schließen kannst und was die Krankentagegeldversicherung damit zu tun hat, erfährst Du in diesem Artikel.

Wie entsteht eine finanzielle Lücke?

Wenn der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer krank bzw. arbeitsunfähig wird, hat er Anspruch darauf, dass sein volles Gehalt für 6 Wochen vom Arbeitgeber normal weiter gezahlt wird. Diese 6 Wochen entsprechen genau 42 fortlaufenden Kalendertagen ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers oder Sonn- und Feiertage. Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei Niederlegung der Arbeit während des Arbeitstages erst am folgenden Tag zu laufen. Aber was passiert, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen ausfällt? Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten nun das geringere Krankengeld von ihrer Krankenkasse, welches rund 10 -20 % unter dem jeweiligen Nettogehalt liegt. Es entsteht somit eine finanzielle Lücke, denn Ausgaben für Lebenserhaltungskosten (wie Miete, Telefon, Lebensmittel etc.) bleiben bestehen und weitere medizinische Kosten kommen ggf. noch dazu. Um diese finanziellen Einbußen ab der 7. Krankheitswoche abzufedern, kommt an dieser Stelle die Krankentagegeldversicherung ins Spiel. Diese freiwillige Zusatzversicherung stockt die entstehenden Fehlbeträge mittels des Krankentagegelds für die kommende Zeit auf und ermöglicht eine gesicherte Existenz und eine sorglose Genesung. Das Krankentagegeld wird steuer- und abgabenfrei, also ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, ausgezahlt bis Sie wieder gesund sind oder eine dauerhafte Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird. Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist überflüssig, da der Verdienst­ausfall bei Kranken­haus­auf­enthalten schon durch das Krankengeld der Kasse abge­deckt wird. Hinweis: Nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) muss der Arbeitnehmer innerhalb 1 Woche die vom Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung bei seiner Krankenkasse vorlegen. Sonst erlischt der Anspruch auf Krankengeld. Weitere AU-Bescheinigungen müssen im Verlauf der Krankheit fließend aneinander anschließen. Sollte eine Krankschreibung bis zu einem Freitag vorliegen, so darf der Kranke nicht erst am Montag nach dem Wochenende für eine neue Krankschreibung zum Arzt gehen. Es dürfen weder Feiertage noch Wochenenden dazwischen liegen. Sollte dies der Fall sein, erlischt der Krankengeldanspruch sofort.

Wie berechnet sich meine Einkommenslücke und wie schließe ich diese?

Um zu wissen, ob sich eine Krankentagegeldversicherung für Dich lohnt, zeigen wir Dir jetzt, wie sich Deine Lücke berechnet. Benötigt wird Dein Nettogehalt. Sagen wir, es beträgt beispielsweise 1.600 €. Nun zahlt die Krankenkasse im Falle des Krankengeldanspruchs 70 % des Bruttogehalts oder maximal 90 % des Nettogehalts. Somit würde Dein Krankengeld ca. 1.440 € betragen. Die darauf zu zahlenden Sozialversicherungs­beiträge in Höhe von 12,125 % schmälern Dein Krankengeld auf 1.265 €. Wenn Du nun das Krankengeld von 1.265 € von Deinem Ursprungsgehalt 1.600 € abziehst, erhältst Du eine finanzielle Lücke von 335 €, welche am Monatsende besteht. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld gefüllt. Es darf jedoch zusammen mit Deinem Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen nicht das vorherige Nettoeinkommen übersteigen. Für Versicherte, welche mehr als 4.237,50 Euro verdienen, beträgt das Krankentagegeld maximal 2.966 Euro im Monat (2017).
Krankentagegeldversicherung Berechnungsbeispiel
Rechenbeispiel Krankengeld

Wie lange zahlt die gesetzliche Krankenversicherung? Was passiert danach? Erwerbsminderungsrente oder Harz IV?

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für maximal 72 Wochen, also 18 Monate, ihr Krankengeld. Danach wird diese Zahlung von der Krankenkasse eingestellt, ungeachtet davon, ob sie wieder gesund sind oder nicht. Abhängig vom jeweiligen Gesundheitszustand gibt es nun drei Möglichkeiten, wie es weiter gehen kann.

  1. Wieder­einstieg in den Job
  2. Arbeits­losig­keit
  3. Erwerbs­minderungs­rente

Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer innerhalb der drei Jahre mehr­mals aufgrund derselben Krankheit arbeits­unfähig ist, erhält er dafür insgesamt 72 Wochen Krankengeld. Diese Frist verlängert sich nicht, wenn eine neue Krankheit inner­halb der ersten Arbeits­unfähigkeit hinzukommt. Erst wenn eine weitere Erkrankung frühestens am Tage nach dem Ende der ersten Krankheit auftritt, kommt es zu einem neuen Krankengeld­anspruch.

Sollte die Krankheit länger als 72 Wochen andauern und damit die Zahlung des Krankengelds eingestellt werden, so hat der Versicherte einen Anspruch auf Arbeits­losengeld I (ALG I), wenn die Erwerbs­minderungs­rente nicht oder noch nicht genehmigt worden ist. Versicherte unter 50 Jahren erhalten dann das ALG I für ein Jahr, Ältere über 50 stufen­weise länger. Ab einem Alter von 58 Jahren wird das ALG I für zwei Jahre gezahlt. Danach folgt das geringere Arbeits­losengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) zur Grundsicherung des Lebensunterhalts.

Momentan beziehen 1,8 Mio. Menschen in Deutsch­land eine Erwerbs­minderungs­rente. Diese beläuft sich auf ca. 731 Euro (Stand 2016). Eine Erwerbs­minderungs­rente erhalten Mitglieder der gesetzlichen Renten­versicherung dann, wenn sie mindestens fünf Jahre Mitglied in der Renten­versicherung gewesen sind.

Sollte der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, mehr als drei Stunden am Tag arbeiten zu können, so wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Ist es dem Kranken möglich, noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag eine Tätigkeit auszuüben, so erhält er eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für wen ist das Krankentagegeld sinnvoll?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbständige.

Besonders für Selbständige und Freiberufler kann ein längerer Krankheitsfall die Existenz gefährden. Es gibt keine übliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die nächsten sechs Wochen. Zudem wählen viele freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit des verringerten Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten somit auch kein Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.

Eine Krankentagegeldversicherung ist für Selbständige und Freiberufler also im Falle einer langandauernden Krankheit existenzsichernd.

Sinnvoll ist das Krankentagegeld auch für Privatversicherte. Denn nur wer sich in der gesetzlichen Krankenkasse befindet, erhält auch von dieser sein Krankengeld. Privatpatienten, welche nicht gesetzlich versichert sind, haben somit keinen Anspruch auf Krankengeld und sind daher auf ein ausreichendes Krankentagegeld, im Falle eines längeren Verdienstausfalls, angewiesen.

Kein Krankentagegeld benötigen Beamte und Beamtenanwärter während des Referendariats, weil ihr Dienstherr die Bezüge bei einer Krankheit weiterzahlt.

Darauf solltest Du bei Deinem Vertrag achten!

In allererster Linie gilt natürlich, dass Du Dich ausführlich mit den Leistungen Deiner Versicherung oder den anderen Angeboten beschäftigst, damit Du den Anbieter nicht ständig wechseln musst. Dies macht nämlich 1. zu viel Arbeit und es wird 2. mit steigendem Alter komplizierter, einen günstigen neuen Vertrag zu bekommen.

Sollte es zu einer Arbeitslosigkeit kommen, enden automatisch die meisten Verträge. Verschiedene Versicherer kündigen den Vertrag aber erst, wenn keine Anstrengungen bei der Jobsuche mehr zu erkennen sind oder Hartz IV die Folge ist. Solltest Du einmal arbeitslos werden, besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei ruhend zu stellen bis ein neuer Job gefunden wurde.

Ein sehr wichtiger Punkt, auf den Du in Deinem Vertrag achten solltest, ist der Kündigungsverzicht des Versicherers. Normalerweise darf der Krankentagegeld- Versicherer den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre grundlos aufheben. Es gibt jedoch auch Anbieter, welche auf dieses „ordentliche Kündigungsrecht“ verzichten und Dich damit auch nach mehr als drei Jahre andauernder Krankheit nicht hängen lassen.

Fazit zur Krankentagegeldversicherung

Wie Du siehst, gewährleistet die Krankentagegeld- Versicherung bei gesundheitlichen Notfällen eine verlässliche Absicherung und deckt bestehende sowie anfallende Kosten ausreichend ab. Diese sinnvolle Ergänzung ist bereits für weniger als 3 € Monatsbeitrag erhältlich. Für weitere Fragen rund um das Thema Gesundheit, kontaktiere uns einfach telefonisch oder direkt per Mail! Wir beraten Dich gern persönlich und kostenfrei.

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