Daher brauchst Du als Polizist eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Daher brauchst Du als Polizist eine Dienstunfähigkeitsversicherung!

Wenn ein Polizist dienstunfähig wird, erhält er aufgrund seines Beamtenstatus ein Ruhegeld. Der Anspruch entsteht aber erst nach einer fünfjährigen Wartezeit. Polizisten auf Probe und Polizeianwärter haben überhaupt keinen Leistungsanspruch. Selbst wenn der Leistungsanspruch nach der Wartefrist von fünf Jahren entstanden ist, sind die Leistungen nur sehr gering. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Anzahl der bisherigen Dienstjahre. Wenn Du dienstunfähig wirst, musst Du daher mit ganz erheblichen Einkommensverlusten rechnen. Dieser Einkommensverlust lässt sich durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abfangen. Dann erhältst Du zusätzlich zum Ruhegeld Deines Dienstherren eine Dienstunfähigkeitsrente. Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Dies gilt insbesondere für Polizeianwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe.

Grundlegendes zur Dienstunfähigkeit

Jungen Polizisten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zu empfehlen. Diese ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie in der richtigen Variante abgeschlossen wird. Denn Polizisten werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“. § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) enthält eine Legaldefinition, die beschreibt, wann Dienstunfähigkeit vorliegt:

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Polizisten, die aufgrund ihrer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, erhalten von ihrem Dienstherren ein Ruhegehalt. Dieses ist mit der Erwerbsminderungsrente von Arbeitnehmern vergleichbar. Das Ruhegehalt bemisst sich an der Anzahl der bisherigen Dienstjahre. Es beläuft sich nach 40 Jahren Dienst auf bis zu 71,75 Prozent des bisherigen Solds. Diese Regelungen gelten nur für Polizisten, die auf Lebenszeit verbeamtet wurden und mindestens eine fünfjährige Dienstzeit abgeleistet haben. Berufsanfänger sollten sich deshalb zusätzlich über eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

  1. Ruhegehalt: Nur für Beamte auf Lebenszeit
  2. Ausgeschlossen sind: Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest Du auf die Existenz einer Dienstunfähigkeitsklausel achten. Nur weil Dein Dienstherr Dich als dienstunfähig einstuft, bist du nicht automatisch berufsunfähig. Dafür fordern die meisten Versicherungsverträge, dass Du den Polizeidienst zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Die Dienstunfähigkeitsklausel gibt es in verschiedenen Versionen: Die Klausel sollte derart formuliert sein, dass die Versicherung die Entscheidung des Dienstherren anerkennt. Dies sichert Dir die Auszahlung der vollständigen Versicherungsleistung.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizisten. Für Staatsdiener gelten im Vergleich zu Arbeitnehmern und Selbstständige einige Unterschiede von erheblicher Bedeutung. Wenn Polizisten – als Beamte auf Lebenszeit – nicht mehr arbeiten können, werden sie als dienstunfähig eingestuft. Ob und in welcher Höhe ein Polizist ein Ruhegehalt erhält, regelt das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Die Absicherung durch den Dienstherren reicht aber zumeist nicht zum Leben aus. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Dies gilt insbesondere für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, die über ihren Dienstherren quasi überhaupt nicht abgesichert sind.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit ist eine Stufe höher angesiedelt als die Erwerbsunfähigkeit. Berufsunfähig sind Polizisten, wenn sie ihren Beruf wegen Invalidität, Unfall oder Krankheit nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Polizist einen anderen Beruf mit erheblichen Einkommenseinbußen ausüben könnte. Dies ist bei der Erwerbsunfähigkeit nicht der Fall. Die Erwerbsunfähigkeit erfordert, dass der Betroffene überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann. § 43 SGB VI definiert zwei Arten von Erwerbsunfähigkeit.

Die vollständige Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Polizist wegen Behinderung oder aufgrund von Krankheit für mindestens sechs Monate nicht dazu befähigt ist, eine Tätigkeit für mindestens drei Stunden pro Tag auszuüben. Eine Teilerwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die tägliche Arbeit zwar drei Stunden übersteigt, aber sechs Stunden unterschreitet.

Wenn ein Polizist eine Einstufung als „dienstunfähig“ erhalten möchte, muss er einen entsprechenden Antrag stellen. Die Dienstunfähigkeit wird in einem amtsärztlichen Gutachten festgestellt. Ob und wie ein Polizist von seinem Dienstherren unterstützt wird, hängt von der Ursache der Dienstunfähigkeit, der Erfahrungsstufe und der Dienstzugehörigkeit ab. Polizisten sind durch ihren Dienstherren demnach mehr oder weniger gut abgesichert. Während Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Erwerbsunfähigkeitsrente von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt bekommen, müssen sich Polizisten auf die Fürsorgepflicht ihres Dienstherren verlassen. Wenn dieses Privileg im Schadensfall nicht zum Leben ausreicht, sollte die entstehende Lücke durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.

Die Fünf-Jahres-Grenze bei Beamten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für junge Polizisten wichtig. Denn sie erhalten in den ersten fünf Jahren nach Dienstantritt kein Ruhegehalt. Sie stehen ohne irgendwelche Ansprüche da und sind auf sich alleine gestellt. Sobald die Grenze von fünf Jahren überschritten wurde, zahlt der Dienstherr zur sozialen Absicherung mindestens 35 Prozent des aktuellen Gehalts. Das maximale Ruhegehalt beläuft sich – je nach Bundesland – auf bis zu 72,6 Prozent. Junge Polizisten ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt sind im Schadensfall auf sich allein gestellt. Deshalb ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für diese Gruppe besonders wichtig. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Beamte auf Widerruf und Probe haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz.
  • Die Laufzeiten sind (zumeist) auf wenige Jahre beschränkt.
  • Ein sorgsamer Vergleich der Versicherer ist deshalb unabdingbar.
  • Junge Polizisten sollten sich intensiv mit der Dienstunfähigkeitsversicherung befassen.

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten verschiedene Aspekte beachtet werden. Die folgenden Möglichkeiten sollten Dir eröffnet sein:

  1. Kannst Du den Versicherungsschutz in den ersten Jahren ohne Anlass erhöhen?
  2. Ist eine Infektionsschutzklausel enthalten?
  3. Ist die Polizeidienstunfähigkeit/spezielle Dienstunfähigkeit enthalten?
  4. Wird auf die „abstrakte Verweisbarkeit“ verzichtet?
  5. Wird auf die „konkrete Verweisbarkeit“ bei Beamten auf Lebenszeit verzichtet?
  6. Ist eine Leistungs- und Versicherungsdauer bis zum 63. Lebensjahr möglich?
  7. Ist eine Teildienstunfähigkeit versicherbar?
  8. Wird die Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich begünstigt?
  9. Wie hoch ist die Leistungsdauer bei Beamten auf Lebenszeit?
  10. Ist der Versicherungsschutz bei einer Besoldungserhöhung anpassbar?

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind viele Aspekte zu durchdenken. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versicherungen enthalten zahlreiche Ausnahmeregelungen, die die Entstehung eines Anspruches hindern können. Deshalb ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Versicherungsvertrages unabdingbar.

Kontaktiere uns jetzt und lass Dich unverbindlich und kostenlos beraten – gemeinsam finden wir die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für Deine berufliche Situation!

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